Staatliche Entlastung für Gaskunden: Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz
Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform bei der Preisgestaltung von Gas. Die Bundesregierung hat beschlossen, sowohl Unternehmen als auch Verbraucher von der finanziellen Last der Gasspeicherumlage zu befreien. Diese Maßnahme wird im Rahmen einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Kabinettsbeschluss verankert. Diese Entlastung soll rund 3,4 Milliarden Euro umfassen und erfolgt teilweise durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem speziellen Finanztopf des Bundes. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unterstreicht, dass die Abschaffung der Umlage, die zuletzt 2,89 Cent pro Kilowattstunde betrug, durchschnittlichen Haushalten eine Ersparnis von 30 bis 60 Euro jährlich ermöglichen könnte. Interessanterweise könnten auch Strompreise von dieser Veränderung profitieren. Nicht ohne Kritik und parteipolitische Diskussion bleibt jedoch die Entscheidung, die Kosten über den KTF zu decken. So äußern die Grünen Bedenken, da sie fossile Energien unnötig subventioniert sehen. Trotz interner Debatten innerhalb der Koalition bleibt die Regierung konsequent in ihrem Vorstoß zur einseitigen Entlastung der produzierenden Industrie. Aus der Perspektive der Stadtwerke wird die Abschaffung der Umlage vor allem als Erleichterung für die Industrie im globalen Wettbewerb gesehen. Dennoch weisen sie darauf hin, dass Verbrauchsposten wie der CO2-Preis und die Netzentgelte vorausschauend steigen könnten. Zudem ist die angekündigte umfassende Stromsteuersenkung im Koalitionsvertrag nicht für alle Verbraucher vorgesehen, sondern fokussiert auf spezifische Industriebereiche. Dies stößt auf gemischte Reaktionen innerhalb der politischen Landschaft, wobei eine einheitliche Steuerreduzierung nach wie vor diskutiert wird. Einzig die Zeit wird zeigen, ob die angestoßenen Veränderungen positive Effekte für alle Energieverbraucher in Deutschland haben werden.

