Sony sagt: Digitale Spiele gehören dir nicht, doch PlayStation spricht selbst von „Besitz“
Gehört dir ein digitales PlayStation-Spiel, nachdem du dafür 70 oder 80 Euro bezahlt hast? Juristisch beantwortet Sony diese Frage ziemlich eindeutig: Du erhältst eine Lizenz zur Nutzung. Eigentümer des digitalen Produkts wirst du laut den aktuellen PlayStation-Nutzungsbedingungen nicht. Doch wer sich durch Sonys eigene PlayStation-Webseiten klickt, stößt gleichzeitig auf eine deutlich alltäglichere Sprache. Dort ist von digitalen Spielen die Rede, die du „bereits besitzt“ oder „digital besitzt“.
Genau diese unterschiedliche Wortwahl bekommt durch einen laufenden Rechtsstreit in Kalifornien (USA) neue Bedeutung. Vier PlayStation-Kunden werfen Sony dort vor, die Art digitaler Käufe im PlayStation Store nicht deutlich genug als Lizenzmodell zu kennzeichnen. Sony bestreitet die Vorwürfe und möchte das Verfahren unter anderem in ein individuelles Schiedsverfahren verlagern.
PlayStation schreibt: „digitales PS4-Spiel, das du bereits besitzt“
Für Beispiele muss man nicht auf Jahre alte Werbeanzeigen oder archivierte Webseiten zurückgreifen. Eine aktuelle österreichische PlayStation-Supportseite erklärt, wie ein digitales PS4-Spiel auf die PS5-Version aktualisiert werden kann. Dort findet man Sätze wie:
Ein zweites aktuelles Beispiel findet sich auf Sonys österreichischer Webseite zum PlayStation Portal. In einem offiziellen PlayStation-Leitfaden beschreibt Sony die Möglichkeiten des Cloud-Streamings.
Auch hier geht es nicht um eine physische Disc. Sony beschreibt ausdrücklich digital verfügbare Titel aus der eigenen Bibliothek.
Eine weitere PlayStation-Seite fragt zudem: „Kann ich ein PS4-Spiel, das ich besitze, auf die PS5-Version upgraden?“ In der unmittelbar folgenden Erklärung unterscheidet Sony zwischen Disc- und Digitalversionen.
Es handelt sich bei all den Texten nicht um eine Formulierung eines Drittanbieters oder Händlers. Der Text steht auf einer offiziellen PlayStation-Webseite.
Die Nutzungsbedingungen sagen dagegen ausdrücklich: kein Eigentum
Rechtlich verwendet Sony eine andere und wesentlich präzisere Formulierung. Die aktuellen österreichischen PlayStation-Nutzungsbedingungen wurden zuletzt im April 2026 aktualisiert. Unter Punkt 13.5 erklärt Sony, was beim Kauf oder Download eines digitalen Produkts aus dem PlayStation Store passiert. Demnach erwirbt der Kunde eine persönliche Lizenz zur privaten Nutzung des Produkts.
Unmittelbar danach stellt Sony ausdrücklich klar, dass der Kunde das Produkt entsprechend dieser Lizenz verwenden darf, aber „nicht dessen Eigentümer“ ist. Die rechtliche Position von Sony ist damit auf dieser Seite keineswegs versteckt oder zweideutig: Der digitale Kauf überträgt nach den Vertragsbedingungen kein Eigentum am Produkt.
Ist das ein rechtlicher Widerspruch?
So weit sollte man derzeit nicht gehen. Dass Sony auf Support- und Marketingseiten umgangssprachlich von Spielen spricht, die ein Nutzer „besitzt“, bedeutet nicht automatisch, dass dadurch juristisches Eigentum an der Software übertragen wird. Umgekehrt macht die Verwendung dieser Begriffe die aktuelle Auseinandersetzung aber interessant. Schließlich argumentiert Sony im laufenden Verfahren in Kalifornien gerade damit, dass vernünftige Verbraucher durch den PlayStation Store nicht zu der Annahme verleitet würden, sie erhielten Eigentum an digitalen Spielen.
Die Kläger vertreten die gegenteilige Position. Sie werfen Sony unter anderem vor, Begriffe wie „Buy Now“ und „Confirm Purchase“ zu verwenden, obwohl die Transaktion nach Sonys Bedingungen lediglich eine Lizenz gewährt. Ob die Darstellung tatsächlich gegen kalifornisches Verbraucherrecht verstößt, ist bislang nicht entschieden.
Mehr als 30 Formulierungen wurden inzwischen gesammelt
Die Diskussion hat mittlerweile auch die PlayStation-Community erreicht. Im Consumer Rights Wiki wurde eine Sammlung mit mehr als 30 Beispielen angelegt, in denen Sony beziehungsweise PlayStation im Laufe der Jahre Begriffe rund um „own“ und „ownership“ verwendet haben sollen. Für die grundsätzliche Beobachtung braucht es diese Sammlung allerdings gar nicht. Mehrere der relevanten Formulierungen lassen sich derzeit direkt auf Sonys eigenen, öffentlich erreichbaren PlayStation-Seiten nachvollziehen.
Damit stehen zwei Arten der Kommunikation nebeneinander: In Support- und Marketingtexten spricht Sony teilweise von digitalen Spielen, die ein Spieler „besitzt“. In den verbindlichen Nutzungsbedingungen definiert das Unternehmen dieselben digitalen Käufe dagegen als persönliche Lizenzen und stellt ausdrücklich klar, dass daraus kein Eigentum am Produkt entsteht.
Was bedeutet das für Spieler in Österreich?
Das kalifornische Verfahren entscheidet nicht darüber, welche Rechte österreichische PlayStation-Kunden haben. Auch die dort erhobenen Vorwürfe sind bislang lediglich Behauptungen der Kläger und keine gerichtliche Feststellung.
Für österreichische Kunden sind Sonys eigene Vertragsbedingungen trotzdem interessant. Sie erklären ausdrücklich, dass digitale Produkte auf Lizenz-Basis genutzt werden. Gleichzeitig weist Sony am Beginn derselben Bedingungen darauf hin, dass gesetzliche Verbraucherrechte des jeweiligen Landes Vorrang haben und durch die Nutzungsbedingungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden können.
Man sollte deshalb weder behaupten, ein digital erworbenes PlayStation-Spiel gehöre einem Spieler rechtlich vollständig, noch den umgekehrten Schluss ziehen, Sony könne mit einer einmal erworbenen Lizenz beliebig verfahren.
Die derzeit überprüfbaren Fakten sind wesentlich nüchterner und gerade deshalb bemerkenswert genug: Sonys Vertragsbedingungen sagen „nicht dessen Eigentümer“. Sonys eigene PlayStation-Seiten sprechen gleichzeitig von digitalen Spielen, die du „besitzt“.
Ob dieser sprachliche Unterschied im kalifornischen Verfahren am Ende überhaupt eine entscheidende Rolle spielt, muss das Gericht klären.


