Schwarz-Gelb bestreitet Gebührenerhöhung
«Die Aufregung ist künstlich und völlig unangebracht.» Hintergrund sind Pläne der angehenden Regierungspartner, kommunale Unternehmen künftig genauso zu besteuern wie private Anbieter. Laut Union und FDP ist aber offen, ob die angestrebte Gleichbehandlung auch zu einer höheren Steuerbelastung kommunaler Unternehmen führt. Auch private Entsorger wiesen die Befürchtungen als unbegründet zurück und sprachen von «Panikmache». Kommunalunternehmen und -Verbände sowie der Mieterbund warnten vor Mehrbelastungen für Bürger.
Im Entwurf für den Koalitionsvertrag heißt es: «Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen.» Damit könnte die Mehrwert- Steuerbefreiung für kommunale Unternehmen wegfallen. Mögliche Mehrkosten könnten dann an die Bürger weitergegeben werden. Eine Gleichbehandlung könnte aber auch bedeuten, dass sowohl kommunale als auch private Anbieter das Steuerprivileg nutzen können.
Die Entsorgung von Abwasser- und Hausmüll ist in Deutschland hoheitliche Aufgabe, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Weil dies dem Gemeinwohl dient, sind Kommunalbetriebe von der Mehrwertsteuer befreit - bei der Müllabfuhr und beim Abwasser komplett, beim Trinkwasser wird nur die halbe Steuer fällig. Dafür aber dürfen kommunale Betriebe die Mehrwertsteuer etwa beim Kauf von Material und Gerät nicht absetzen.
Private Entsorger dringen auf mehr Wettbewerb. Beim Europäischen Gerichtshof sind Klagen anhängig. Die FDP verspricht sich mehr Effizienz. Sie soll dazu führen, dass die Entsorgungs-Gebühren nicht dauerhaft steigen. Die Kommunalunternehmen könnten zudem mit der Gleichbehandlung den Vorsteuerabzug geltend machen.
Der Städtetag warnte, würde eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt, müssten die Bürger mit deutlich höheren Müll- und Abwassergebühren rechnen. Nach Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen droht unweigerlich eine Gebührenerhöhung um mehr als zwölf Prozent, wenn eine Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Abwasserentsorger oder Abfallunternehmen eingeführt wird. Der Präsident des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft, Peter Kurth, erklärte dagegen: «Die privaten Entsorger in Deutschland sind bereit sicherzustellen, dass die Einführung der Umsatzsteuergleichbehandlung nicht zu Gebührenerhöhungen für die Bürger führt.»