Schlechte Zeiten für aufdringliche Call-Center: Bundesnetzagentur verzeichnet deutlichen Rückgang von Beschwerden wegen Telefonwerbung
Es gibt wohl kaum etwas Nervigeres als Werbeanrufe von unerwünschten Call-Centern. Doch wie die Bundesnetzagentur nun mitteilte, haben sich im vergangenen Jahr weniger Menschen über diese lästigen Anrufe beschwert. Insgesamt gingen 34.714 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bonner Bundesbehörde ein. Im Vergleich zu 2022, als 64.704 Beschwerden registriert wurden, ist dies ein erfreulicher Rückgang.
Der Chef der Netzagentur, Klaus Müller, bezeichnete diese Entwicklung als "Lichtblick". Grund dafür sei die konsequente Arbeit der Behörde sowie die Tatsache, dass viele Menschen nicht mehr im Homeoffice sind. Dadurch werden sie weniger gestört, wenn Unternehmen tagsüber auf dem Festnetz anrufen und ihre Dienstleistungen bewerben.
Ein weiterer Grund für den Rückgang der Beschwerdezahlen könnte auch darin liegen, dass die Namen der schwarzen Schafe der Branche seit einem verlorenen Rechtsstreit nicht mehr öffentlich genannt werden. Dadurch gerät das Thema seltener in die Medien und viele Menschen werden gar nicht erst daran erinnert, dass sie sich bei der Netzagentur beschweren können.
Wichtig zu wissen ist, dass Werbeanrufe nur dann erlaubt sind, wenn die Angerufenen zuvor ihre Einwilligung gegeben haben. Diese Einwilligung kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Klingelt das Telefon trotzdem und es handelt sich um einen werblichen Anruf, so handelt es sich um einen Rechtsverstoß. Beschwerden können online unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde eingereicht werden.
Interessant ist auch, dass die Gesamtsumme der Bußgelder, die von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt wurden, gestiegen ist. Im letzten Jahr belief sich die Summe auf 1,435 Millionen Euro, im Vergleich zu 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. "Noch immer halten sich viele Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung von Werbeanrufen", betonte Behördenchef Müller. "Dies führte dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste."
Besonders perfide sind dabei die Tricks der Anrufer, die sich häufig als Mitarbeiter des Energieversorgers ausgeben, bei dem der Angerufene bereits Kunde ist, oder als Vertreter eines Vergleichsportals. Mit diesen Lügen wird versucht, das Vertrauen des Angerufenen zu gewinnen und ihn zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer und des Zählerstands zu bewegen. Im vergangenen Jahr wurde solch ein Verhalten "in schwerwiegender Form" beobachtet, so die Netzagentur. (eulerpool-AFX)

