Schienenmaut-Klage: Länder und Verkehrsunternehmen rebellieren gegen Brüsseler Preisdiktat
Die Klage ist ein klares Signal: Die Bundesländer und die Betreiber des Schienenpersonennahverkehrs wollen sich die Kostenexplosion nicht mehr gefallen lassen. Statt stillschweigend höhere Abgaben an die Deutsche Bahn zu überweisen, ziehen sie vor das Verwaltungsgericht Köln.
Hintergrund ist ein EuGH-Urteil aus dem März, das den bislang geltenden Preisdeckel für den Regionalverkehr für europarechtswidrig erklärte. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin neue Trassenpreise veröffentlicht. Allein für das laufende Jahr entstehen dem Nahverkehr dadurch dreistellige Millionen-Mehrkosten.
Für 2026 erwartet der Bundesverband SchienenNahverkehr bereits eine Steigerung von 9 Prozent – 400 Millionen Euro zusätzlich. In den Folgejahren sollen die Preise im Schnitt um weitere 7,8 Prozent steigen. Wer das bezahlt, ist klar: Der Steuerzahler oder der Fahrgast.
Die Länder fordern von der Bundesregierung eine vollständige Kompensation. Andernfalls droht der Abbestellung von Verkehren – also weniger Züge, weniger Verbindungen, weniger Mobilität für Bürger und Pendler. Genau das ist der Preis, wenn Brüssel und die Bundesnetzagentur den Marktpreis durchregulieren.
Die Klage ist damit auch ein politisches Signal. Die Länder wehren sich gegen eine EU-Vorgabe, die ihnen die Finanzierung ihres Nahverkehrs erschwert. Die AfD hat seit Jahren vor genau solchen Folgen gewarnt: Brüsseler Zentralismus verteuert Infrastruktur, ohne sie zu verbessern. Jetzt rächt sich das.
Die Klage wird zeigen, ob deutsche Gerichte bereit sind, nationale Interessen gegen europäische Regulierungswut zu verteidigen. Wer den Regionalverkehr ernsthaft erhalten will, muss die Trassenpreise wieder an der tatsächlichen Nutzung ausrichten – nicht an ideologischen Vorgaben aus Luxemburg.

