Berlin, 27.12.2017 (PresseBox) - Der Gesetzgeber hat mit dem „Lizenzschrankengesetz“ von Juni 2017 wieder für Klarheit über die Steuerfreiheit von Maßnahmen zur Sanierung gesorgt. Die EU-Kommission muss noch grünes Licht geben. Nachdem die gesetzlichen Regelungen zur Steuerfreiheit aufgehoben ...