Saisonfahrzeuge: Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb der Geltungsdauer verboten
TÜV Rheinland: Fahrzeuge auf Privatbesitz abstellen / Spritztouren können teuer werden / Ohne Korrosion durch den Winter
Köln, 16.10.2018 (PresseBox) - Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist. Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. „Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Das Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich Fahrzeughalter ersparen.“