Luxemburg (dpa) - Auch Saisonarbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Und zwar auch dann, wenn sie in der Heimat ebenfalls Kindergeld bekommen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Demnach ist die Praxis nicht zulässig, das deutsche Kindergeld überhaupt nicht zu ...

Kommentare

(4) Die_Mama · 12. Juni 2012
@3: Genau so ist das Urteil zu verstehen. Daraus ergibt sich aber das ein Deutscher in Polen wohl nichts bekommt, weil er von Deutschland mehr bekommt, als ein Pole in Polen.
(3) k293295 · 12. Juni 2012
@2: Oder zahlt Polen Kindergeld X und Deutschland nur den Rest (also die Differenz) bis zu 184 €?
(2) Kelle · 12. Juni 2012
@1: Mal scharf nachgedacht was in dem Urteil steht: Würde man in Polen mehr Kindergeld bekommen als hier, wäre Polen dazu verpflichtet, die Differenz zu zahlen.
(1) Ronja · 12. Juni 2012
Kurze Frage, wenn ein Deutscher in Polen saisonarbeitet (soll es geben!) ... bekommt er dann dort auch Kindergeld???
 
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