Dresden (dts) - Nach starker Kritik am Polizei-Einsatz bei einer "Querdenken"-Demonstration am vergangenen Samstag in Leipzig fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen ein Verbot derartiger Veranstaltungen. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen war völlig ...

Kommentare

(19) raptor230961 · 11. November 2020
@18: Richtig: Mit dem Recht auf Unversehrtheit die Corona-Maßnahmen-Gegner-Demos verbieten. Alle, die die Maßnahmen einhalten haben ein Recht, daß sie vor einer Ansteckung geschützt werden. Daß wirklich JEDER eine Maske tragen muß, JEDER einen Abstand einhalten muß und daß man sich NUR mit Menschen aus zwei Haushalten treffen darf. Diese Demos ohne Maßnahmen einzuhalten sind einfach nur Unsinn.
(18) deBlocki · 11. November 2020
@1 Ist die Frage, ob man nicht nochmal versuchen sollte, mit dem Recht auf Unversehrtheit diesen Unsinn zu unterbinden.
(17) Wasweissdennich · 10. November 2020
@13 die beiden meinte Ich, wenn Sachen Fake News werden nur weil ich zu bequem bin danach zu suchen dann ist so ziemlich alles Fake News <link> und <link>
(16) raptor230961 · 10. November 2020
... Zitat: "@13 das ist kein Zitat, ich habe mit eigenen Worten mein Rechtsverständnis wieder gegeben und das wurde durch die Gerichte denke ich ebenso bestätigt, die Urteile such ich jetzt nicht" dann ist das nichts anderes als eine "Fake News"! Ergo ist Deine Auslegung der gerichtlichen Formulierungen auch nichts anderes als "Fake News!
(15) raptor230961 · 10. November 2020
@14: Wenn ich meine Aussagen belegen muß (ca. vor einem Jahr!) dann verlange ich das auch von Dir! Wenn Du schreibst: "das ist nicht meine Meinung das sagten unter Anderem die Urteile vom Bundesverfassungsgericht und vom Berliner Oberverwaltungsgericht" dann mußt Du das auch belegen! Ich kann ja auch schreiben, daß ein Gericht festgestellt hat, daß Maßnahmen-Gegener kriminell sind! Wenn ich das dann nicht belegen kann und nur schreibe, was Du in Beitrag #14 geschrieben hast: ...
(14) Wasweissdennich · 10. November 2020
@13 das ist kein Zitat, ich habe mit eigenen Worten mein Rechtsverständnis wieder gegeben und das wurde durch die Gerichte denke ich ebenso bestätigt, die Urteile such ich jetzt nicht
(13) raptor230961 · 10. November 2020
@12: Wenn Du eine andere Person oder ein Gericht zitierst - dann mußt Du das auch angeben! Ohne diese Angabe ist das nur Deine persönliche Meinung! Zudem hätte ich gerne eine Quelle, in der das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht das so formuliert haben sollen.
(12) Wasweissdennich · 10. November 2020
@11 das ist nicht meine Meinung das sagten unter Anderem die Urteile vom Bundesverfassungsgericht und vom Berliner Oberverwaltungsgericht - sollte andere Urteile was anderes sagen, oder der Einzelfall anders beurteilt werden ist das auch völlig OK für mich
(11) raptor230961 · 10. November 2020
@10: Zitat: "@7 Was ich will spielt im Rechtsstaat eben keine Rolle das überlasse ich den geteilten Gewalten" Nein, genau das tust Du neben nicht, wenn Du Zitat: " sollte auch mal bei der Polizei ankommen" schreibst!
(10) Wasweissdennich · 10. November 2020
@7 Was ich will spielt im Rechtsstaat eben keine Rolle das überlasse ich den geteilten Gewalten
(9) raptor230961 · 10. November 2020
... zu erwartenden Demonstranten angeben? Wird ja immer toller!
(8) raptor230961 · 10. November 2020
... und " sollte auch mal bei der Polizei ankommen": Die Polizei hat bis jetzt nur Demos aufgelöst, die gegen die Auflagen verstoßen haben! Die Polizei mußte ihren Kopf hinhalten, als zu viele gewaltbereite radikale Demonstranten die Auflösung mißachteten und mit Böllern und Pyrotechnik vorging - und Gewalt einsetzte. Was Du machst ist die Tatsachen zu verdrehen! Die Polizei ist also schuld, wenn Demonstranten keine Maske tragen können, keinen Abstand halten? Die Anmeldung mit zu wenig ...
(7) raptor230961 · 10. November 2020
@1:, @6: Zitat: "Demonstrationen kann man nicht so einfach verbieten, man muss ihnen quasi erstmal die Möglichkeit geben gegen die Auflagen zu verstoßen und darf nicht davon ausgehen das sie es sowieso machen" Meine Frage: Wollt ihr diese Chance auch rechtsradikalen Demonstranten geben? Auch erst warten, bis sie Nazi-Symbole zeigen, ihre Parolen und Propaganda verbreiten? Den Holocaust wieder leugnen? Jagd auf ausländisch aussehende Mitbürger machen?
(6) Wasweissdennich · 10. November 2020
@5 das bedeutet man muss die Demonstrationen statt finden lassen und darf sie nicht pauschal verbieten - hat das Bundesverfassungsgericht ja nun mehrmals entschieden, sollte auch mal bei der Polizei ankommen
(5) galli · 10. November 2020
@1 was ist denn das? Möglichkeit geben gegen Auflagen zu verstoßen.
(4) raptor230961 · 10. November 2020
@2: Absolut richtig - ein dickes Plus von mir!
(3) raptor230961 · 10. November 2020
Wenn Corona-Maßnahmen Gegner bis jetzt immer gegen die Auflagen verstoßen haben ist davon auszugehen, daß Maßnahmengegner auch weiterhin ohne Maske und Abstand demonstrieren werden. Genau, wie hier im Forum einige User trotz der Zahlen unbelehrbar sind. Wenn einer einen Monat fünf Mal in der Woche ein Buch kauft - dann hege ich den Verdacht, daß er gerne ein Buch liest. Wenn eine Person dreimal eine Bank überfallen hat gehe ich doch sehr stark davon aus, daß er ein Bankräuber ist.
(2) RicoGustavson · 10. November 2020
Ja da hat die Polizei doch mal nen guten Gedanken - keine Demo - keine Krawalle und keine Verletzten. Und die Quarantänezahlen sprechen für sich!
(1) Wasweissdennich · 10. November 2020
Demonstrationen kann man nicht so einfach verbieten, man muss ihnen quasi erstmal die Möglichkeit geben gegen die Auflagen zu verstoßen und darf nicht davon ausgehen das sie es sowieso machen
 
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