Ryanair zieht vor Gericht: Berufung gegen Rückzahlung von EU-Staatshilfen
Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat gegen eine Entscheidung der EU-Kommission Berufung eingelegt, wonach sie staatliche Beihilfen in Höhe von 13 bis 14 Millionen Euro zurückzahlen muss. Ryanair will vor dem EU-Gericht klären lassen, ob altgediente Marketingverträge tatsächlich als staatliche Beihilfen gewertet werden dürfen. Im Zentrum der Debatte steht der Flughafen Frankfurt-Hahn in Rheinland-Pfalz.
Laut der EU-Kommission müssen Ryanair und der Flughafen Frankfurt-Hahn insgesamt etwa 15 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen, um die durch die Beihilfen entstandene Wettbewerbsverzerrung auszugleichen. Die fraglichen Unterstützungsmaßnahmen sollen zwischen 2005 und 2017 stattgefunden haben. Unter anderem wurde ein Grundstück in Rheinland-Pfalz ohne entsprechende Entschädigung an den Flughafen übergeben, und Ryanair habe von speziellen Marketingabkommen sowie Ausbildungszuschüssen profitiert.
Der derzeitige Betreiber des Flughafens, die Triwo Hahn Airport, sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung und verweist darauf, dass das Unternehmen nicht der Rechtsnachfolger der früheren Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sei. Der Airport war 2021 in Insolvenz gegangen, und seither liegt die Verwaltung in den Händen der Triwo Hahn Airport. Ein Sprecher bestätigte, dass die Gründe der EU-Kommission für ihre Entscheidung derzeit noch nicht vorliegen. Auch sei unklar, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden können, was aktuell juristisch geprüft werde.
Innerhalb der EU gelten strenge Vorschriften zur staatlichen Unterstützung heimischer Unternehmen. Diese sollen verhindern, dass wirtschaftlich potente Staaten wie Deutschland ihren Firmen durch Finanzhilfen unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen und dadurch Konkurrenzunternehmen vom Markt drängen.