Mainz (dpa) - Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. «Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht ...

Kommentare

(7) Day-Dreamer · 19. Juli 2018
Das war doch vorher zusehen.<link>
(6) Muschel · 19. Juli 2018
Ein winziges Leckerli für die Meute um davon abzulenken, dass abGEZockt eben doch eine Steuer ist, weil es für alle gilt, egal ob es Menschen mit oder ohne TV und Computer sind.
(5) keinzurueck · 19. Juli 2018
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eindeutig, es entspricht nicht dem Grundgesetz wenn für jede Unterkunft erneut Rundfunkgebühren fällig werden. Stattdessen lassen die Länder nicht locker und wollen auf den Zwangsbeitrag nicht verzichten. Verlangt wird eine Einzelfallprüfung unter Einbeziehung von Ferienimmobilien und Kleingärten, die dann wohl erneut vor Gericht landen werden. Der absolute Hohn aber, der Bürger soll die Befreiung von einer nicht verfassungsgemäßen Abgabe beantragen.
(4) bs-alf · 19. Juli 2018
Sehe ich keinen Sinn drin (für den Verbraucher). Jeder kann nur auf einem Gerät sehen / bezahlen.
(3) anddie · 19. Juli 2018
Wozu denn der Nachweis über die Entrichtung bei der Erstwohnung? Wenn jeder zahlen muss, ist das ja schon gegeben. Und diejenigen, die in der Erstwohnung befreit sind, wären logischerweise aus den gleichen Gründen auch in der Zweitwohnung befreit.
(2) Aalpha · 19. Juli 2018
Geld, Geld, Geld. Schon alleine deswegen habe ich kein Vertrauen in dieses Rundfunksystem und schon gar nicht mehr in Intendanten und Politiker (Landesminister), die es auch noch abgesegnet haben. Das S in SPD steht für Soziopathisch, anders kann man sich so ein unsoziales Verhalten nicht erklären.
(1) Wesie · 19. Juli 2018
Klar sind die für eine Einzelfallprüfung. Dann können sie bei jedem Fall erneut rumdiskutieren und sich weigern, die zweitgebühr zu erlassen...
 
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