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5 Gar nichts, denn da kann die Fahrbereitschaft des Bundestages nicht falsch parken, hier dürfen die so ziehmlich alles. Im Halteverbot stehen, zu schnell fahren, sich auf Behindertenparkülätze oder Feuerwehreinfahrten stellen. Immer mit der Generalerlaubnis das es der Sicherheit der Schutzperson dient. Starfzettel und Co. werden dann ggf zwar erstellt aber es gibt im Grunde keine Konsequenzen.