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2 Völkerrecht und Strafrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Trotz aller Bemühungen der letzten 70 Jahre sind völkerrechtliche Sanktionen immer noch der Ausnahmefall, vor allem wenn es gegen "Schwergewichte" wie die USA,China oder Russland geht. Also hier die Antwort: keiner. Deutschland wäre übrigens eines der wenigen Länder, die in ihrem eigenen Gesetzeswerk eine Handhabe gegenüber Völkerrechtsverletzungen haben:
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