Rente der Babyboomer weckt Fragen zur Finanzierung
Fast 270.000 Menschen nutzten im letzten Jahr die Möglichkeit, als besonders langjährig Versicherte frühzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten. Insgesamt bezogen 2024 etwa 937.000 Versicherte zum ersten Mal eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie Jens Dirk Wohlfeil, Co-Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund, erklärte.
Für besonders langjährig Versicherte stiegt die Altersgrenze nach 45 Versicherungsjahren gestaffelt an und lag 2024 für den Jahrgang 1960 bei 64 Jahren und 4 Monaten. Diese Rentenart, einst bekannt als die "Rente mit 63", stößt vor allem aufgrund ihrer Kosten regelmäßig auf kritische Stimmen. Insbesondere die SPD setzt sich vehement für deren Erhalt ein.
Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass nahezu jeder zweite Babyboomer vorzeitig in den Ruhestand geht. Diese Entwicklung stellt ein erhebliches Problem dar, denn die beginnende Welle geburtenstarker Jahrgänge, die das Rentenalter erreichen, erhöht den Druck auf das Rentensystem und könnte den Finanzbedarf erheblich steigern.
2023 bekamen etwa 279.000 Menschen erstmals eine Rente als besonders langjährig Versicherte. Im selben Jahr erreichte die Zahl der ausgezahlten Altersrenten einen neuen Höchststand von rund 18,9 Millionen mit Ausgaben von 286 Milliarden Euro.
Wohlfeil verdeutlicht die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung und drängt die Politik, die Beitragszahler im Blick zu behalten. Der Rentenversicherungsbericht 2024 warnt, dass die Beiträge ohne neue gesetzliche Regelungen bis 2038 auf 21,4 Prozent steigen könnten.
2023 bekamen rund 378.000 erstmals die Regelaltersrente und 269.000 die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge. Bei einem Viertel der neuen Renten gingen 2023 Betroffene mit Abschlägen in den Ruhestand, durchschnittlich 32 Monate vor der Regelgrenze. Pro Monat vorgezogener Rente gibt es 0,3 Prozent Abschlag.
Wohlfeil äußerte dies im Vorfeld einer Sitzung der Vertreterversammlung der Rentenversicherung, in der er die Arbeitgeberseite vertritt.