Reform der Erbschaftsteuer: «Bedürfnisprüfung» für Firmenerben
08. Juli 2015, 02:55 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Nach monatelangem Streit in der Koalition will das Bundeskabinett heute eine Reform der Erbschaftsteuer beschließen. Firmenerben sollen dadurch auch in Zukunft weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Das bisherige Verfahren muss jedoch reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll der Erbe künftig nachweisen müssen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.