Reduzierte Mehrwertsteuer geht in Verlängerung
Düsseldorf, 03.03.2021 (lifePR) - Um das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern bleibt der Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke auch nach dem 30. Juni 2021 noch bei sieben statt 19 Prozent. Im Rahmen des dritten Corona-Steuerhilfegesetztes wird die ermäßigte Mehrwertsteuer nun bis Ende 2022 gewährt.