Rechtsextreme NPD für sechs Jahre von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht war das erste seiner Art. Diese Entscheidung dürfte auch die Diskussionen über die AfD beeinflussen. Die Möglichkeit, Parteien von der Finanzierung auszuschließen, wurde vom Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2017 geschaffen. Damals wurde ein Verbot abgelehnt, da keine Hinweise darauf vorlagen, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könnte. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Schaffung der Möglichkeit, Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung beantragten beim Bundesverfassungsgericht, die NPD und mögliche Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung auszuschließen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen für die Partei und Zuwendungen an diese. Wie funktioniert Parteienfinanzierung? Parteien erhalten gemäß dem Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit, zum Beispiel für den Wahlkampf. Weitere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die staatliche Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, bei dem unter anderem die Anzahl der Wählerstimmen eine Rolle spielt. Parteien müssen bestimmte Mindestanteile bei den letzten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen, um berechtigt zu sein. Da dies der NPD zuletzt nicht gelang, erhielt sie seit 2021 kein Geld mehr vom Bundestag. Im Jahr zuvor waren es noch rund 370.600 Euro, die ihr zugutekamen - damals erzielte die Partei 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, erhielt sie über 1,1 Millionen Euro. Zur Einordnung: Die SPD erhielt damals mit fast 51 Millionen Euro die höchste Summe. Blaupause für die AfD? Bei der mündlichen Verhandlung im Juli des vergangenen Jahres gab es einen Eklat, weil kein Vertreter der Partei erschienen war - ein einmaliger Vorgang laut Gericht. Auch zur Urteilsverkündung schickte Die Heimat niemanden. Auf ihrer Internetseite erklärte die Partei, sie lasse sich nicht 'zum Statisten einer Justiz-Simulation machen'. Die Verhandlung werde zu einem 'Schauprozess verkommen'. Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, führte das Gericht die Verhandlung dennoch weiter. Diese Entscheidung könnte auch als Blaupause für die AfD dienen. CSU-Chef Markus Söder brachte beispielsweise in der aktuellen Debatte über ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch. (eulerpool-AFX)

