Troisdorf/Bonn (dpa) - Einsätze wegen Verstößen gegen den Corona-Schutz gibt es für die Polizei immer wieder. Auch renitente Maskengegner gehören dazu. Daher sind die beiden Beamten der Polizei in Troisdorf bei Bonn zunächst geduldig, als sie in einem Supermarkt vor einem Gemüseregal von einem Mann ...

Kommentare

(29) O.Ton · 14. Mai 2020
Sch**ss Reichsbürger-Spinner wieder. Gehören gesperrt.
(28) k33620 · 14. Mai 2020
Tja, all diese ganzen Coronaleugner sind doch nur ein Zeichen dafür, dass wir die Evolution zu lange verarscht haben.
(27) amitiger24 · 14. Mai 2020
@23: Kann es sein, dass Leute, die sich beruflich mit dem Thema auseinander setzen, ein wenig davon verstehen? Und daher wiederhole ich meine Aussage von unten. Fluchtgefahr ist nicht automatisch durch eine ausländische StAng gegeben. Da gehört viel mehr dazu. Und genau darum geht es hier. Diese Details gibt aber weder der Artikel, noch der Erkenntnisstand eines Außenstehenden her.
(26) thrasea · 14. Mai 2020
@25 Du, doch, ich kann durchaus lesen und verstehen. Z.B. verstehe ich sehr gut, dass dein Kommentar ein eklatanter Widerspruch ist zu dem Satz, den du in @3 geschrieben hast: "Und vor Gericht wird dann mit dem Zeigefinger gewunken und man muss ein Gedicht aufsagen und kann dann unbehelligt nach Hause."
(25) k33996 · 14. Mai 2020
@24, ich habe das nie behauptet und/oder geschrieben, dass ich etwas besser verstehe als der Richter. Ich habe lediglich gesagt/geschrieben, dass ich gelesenes verstehe. Das ist jetzt nicht wirklich schwer zu verstehen, oder? Aber hau erstmal wieder nen Negativ Like drauf ;-).
(24) thrasea · 14. Mai 2020
@23 *Ich* muss das nicht lesen und verstehen. Dafür gibt es Richter, die müssen das bewerten. Ich finde es anmaßend, dass du aus der Ferne meinst, du wüsstest es besser als der / die Richter.
(23) k33996 · 14. Mai 2020
Viel Übung mit dem Denken hast Du nicht, oder? Da stehen die Haftgründe!!!!!!! Lest doch einfach mal, bevor irgendwas von Euch gebt. FLUCHTGEFAHR, natürlich unmöglich bei Corona, klar, sehe ich ein.LOL. Verdunkelungsgefahr (Bedeutet, man könnte Absprache treffen, zum Beispiel zur Tat, Tatablauf).Ich möchte mich hier auch nicht wirklich mit Leuten threaten, die nicht in der Lage sind gelesenes zu verstehen. Das wars. Ich kann nur appelieren ab und an mal was zu lesen.Hilft auf Dauer.
(22) thrasea · 14. Mai 2020
@21 Entweder trollst du oder du hast wirklich keine Ahnung, was Haftgründe sind? "Wie auch die anderen User Dir hier mitteilen, ist es Quatsch was du erzählst." – Trifft haargenau auf dich zu. Kleine Nachhilfe zu Haftgründen: <link>
(21) k33996 · 14. Mai 2020
@ Tastenkönig, schade das Du den Artikel nicht gelesen hast, bzw. Verstanden hast. Wie auch die anderen User Dir hier mitteilen, ist es Quatsch was Du erzählst. Daher kannst Du Dir eigentlich auch keinen Eindruck machen. Der Angriff auf eine Person (Egal ob Polizist, Zivilist etc), ist laut unserem Gesetz eine Straftat und muss geahndet werden.Artikel und Paragrafen ignorierst Du Daher möchte ich, das hier auch nicht weiter verfolgen.Deshalb liegt ein Haftgrund vor. Und genau darum geht es
(20) k293295 · 13. Mai 2020
@19: Ja, sag ich doch: Da muss mehr sein.
(19) amitiger24 · 13. Mai 2020
@17neben der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitz kommt es auch darauf an ob die Person hier verwurzelt ist,. sprich, Freunde, Familie, Arbeit. Die gesamte Lebens-Situation muss in jedem Einzelfall betrachtet und geprüft werden. Sinn der U-Haft ist ja auch nicht Strafe, sondern Sicherstellung des Verfahrens. Mehr nicht.
(18) tastenkoenig · 13. Mai 2020
Was auch immer der konkrete Grund sein mag - ich hab nicht den Eindruck, dass Babarotti der Unterschied zwischen U-Haft zur Sicherstellung der Durchführung des Verfahrens und der normalen Haft als Folge eines Gerichtsurteils klar ist.
(17) k293295 · 13. Mai 2020
@16: Das magst du denken, ist aber falsch. @15: Der feste Wohnsitz ist nur die halbe Miete, reicht bei Leuten mit ausländischer Staatsbürgerschaft nicht allein. Da muss mehr sein.
(16) k33996 · 13. Mai 2020
Ja stimmt, der Haftgrund steht im Artikel. Vorsätzlicher Angriff auf einen Polizisten. Und ich denke, es sollte keine Rolle spielen, ob die in München, Danzig, Hongkong oder sonstwo wohnen.
(15) sachsetg · 13. Mai 2020
Der Grund für den fehlenden Haftgrund steht in den News, es wurden die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen durchsucht. Wohnung bedeutet fester Wohnsitz und damit keine Fluchtgefahr. Also ist alles rechtmäßig zugegangen bei der Prüfung des Haftgrundes.
(14) k293295 · 13. Mai 2020
@6: Die osteuropäischen Staatsangehörigkeiten beider Tatverdächtiger würden den Haftgrund der Fluchtgefahr ergeben. Es muss also etwas anderes geben, was diesen Haftgrund entkräftet, von dem nichts in der News steht.
(13) k33996 · 13. Mai 2020
@6 Der Artikel 2 sagt folgendes für uns nomalos aus; Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Und daher liegr für mich ein Haftgrund vor. Es sei denn einer der lieben Typen ist schwer Krank. Dann müsste man....
(12) Dr_Feelgood_Jr · 13. Mai 2020
@10 "Offenbar sind Dir wesentliche Prinzipien unseres Rechtsstaats nicht bekannt oder egal." Oder verhasst.
(11) ProjektAutobahn · 13. Mai 2020
@6 genau, deshalb wahrscheinlich direkt die Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung.
(10) tastenkoenig · 13. Mai 2020
@8: Ich habe mit keinem Wort die Übergriffe gerechtfertigt. Ich habe Dir erklärt, warum sie nicht in U-Haft genommen wurden. Das bedeutet ja nicht, dass sie straffrei ausgehen. Offenbar sind Dir wesentliche Prinzipien unseres Rechtsstaats nicht bekannt oder egal.
(9) Dr_Feelgood_Jr · 13. Mai 2020
@3 "Und vor Gericht wird dann mit dem Zeigefinger gewunken und man muss ein Gedicht aufsagen und kann dann unbehelligt nach Hause." Ganz sicher nicht. @8 Wo hat denn @6 die Übergriffe gerechtfertigt?
(8) k33996 · 13. Mai 2020
@6 Und das rechtfertigt Übergriffe ? Lol, ja nee iss Klar. Wenn Du irgendwann mal wach geworden oder vielleicht selbst betroffen bist, dann lese Dir deine Zeilen nochmal durch.
(7) 17August · 13. Mai 2020
gibt schon spinner
(6) tastenkoenig · 13. Mai 2020
@3: Wir sind vor allem ein Rechtsstaat, d.h. wir sperren Leute ohne Urteil zu Recht nur unter sehr strengen Voraussetzungen ein. U-Haft ist keine vorweggenommene Strafe und wird nur verhängt, wenn Flucht-, Wiederholungs-, oder Verdunkelungsgefahr besteht.
(5) Stoer · 13. Mai 2020
@4: Zuerst wars Hobby,mittlerweile betreibe ich Handel.
(4) K10056 · 13. Mai 2020
@2 Für was fotografierst du Flugzeuge? Hobby?
(3) k33996 · 13. Mai 2020
Fehlende Haftgründe?????? Wenn ich das lese, könnte ich Kotzen.Was sind wir doch für ein toleranter Staat. Wir lassen unsere Polizisten, Feuerwehrmänner, Nötärzte usw.usw. von irgendwelchen Kreaturen körperlich angreifen und schädigen. Und diejenigen dürfen dann nach Hause, weil keine Haftgründe vorliegen? Lol, ist mir zu hoch. Und vor Gericht wird dann mit dem Zeigefinger gewunken und man muss ein Gedicht aufsagen und kann dann unbehelligt nach Hause.
(2) Stoer · 13. Mai 2020
Wenn das geplant war,dann ist das schon starker Tobak.Dann kommts im Schlimmsten Fall zum Waffeneinsatz und ein Schuss fällt.Dann ist das Geschrei wieder gross. Ich selbst gerate beim Flugzeugfotografieren ja auch öfter mit Polizei aneinander,aber auch wenns dann mal zu stärkeren Diskussionen kommt,gibts weder Beleidigungen und schon gar keine Handgreiflichkeiten.
(1) anamia · 13. Mai 2020
Echt unfassbar. Ich bin echt schockiert!
 
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