München (dpa) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der ...