München (dpa) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der ...

Kommentare

(1) Mehlwurmle · 23. Januar 2020
Leider beseitigt das Schmerzensgeld nicht die Querschnittslähmung, es kann jedoch zumindest helfen, dass die Folgen abgemildert und notwendige Umbaumaßnahmen vorgenommen werden können.
 
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