
Arbeiten im Sicherheitsbereich ist für viele interessant. Für die meisten Tätigkeiten muss da der sogenannte 34 a Schein der Gewerbeordnung nachgewiesen werden. Hierzu ist eine Prüfung abzulegen, die nachweist, dass alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend vorliegen. Hierzu zählen vor
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