Berlin (dpa) - Das tödliche Wetttrinken in einer Berliner Kneipe wird jetzt den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidigung des verurteilten Gastwirts habe Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt, sagte eine Justizsprecherin und bestätigte einen Bericht der «Berliner ...

Kommentare

(5) sohnes · 13. Juli 2009
@Dispu. Leider sind da solch abstrakte Dinge wie Werbumm und Kultur im Spiel, die man nicht einfach abschalten kann. Wie die Amis mit ihrem Waffenwahn, um es mal spitz zu sagen.
(4) Stiltskin · 13. Juli 2009
Jeder, der wie dieser Wirt Jugendliche zum Saufen veranlasst, handelt um keinen Deut besser, als jemand, der sich sexuell an Kindern vergeht, ich sehe hier nicht den geringsten Unterschied. Dementsprechend hätte ich auch gegen deutlich härtere Strafen nicht das geringste einzuwenden.// Edit: Denn auch hier wird grob fahrlässig schwerster körperlicher Schaden, ja sogar der Tod in Kauf genommen.
(3) igel_1 · 13. Juli 2009
der gehört mindestens für 10 jahre unter daueralkoholgenuß
(2) k346912 · 13. Juli 2009
@1: darüber kann man sicherlich diskutieren. Aber wenn ich sehe, welche Strafe Kinderschänder und Vergewaltiger hier bekommen, dann finde ich die Strafe im Rahmen. Auch wenn er den Jugendlichen betrogen hat -weil er Wasser trank- hat er ihn dennoch zu Nichts gezwungen. Das Urteil sollte somit als "ok" zu werten sein. Man sollte sich mal mehr um Vergewaltiger, Kinderficker und Intensivtäter kümmern.
(1) ricobln · 13. Juli 2009
Man kann nur hoffen das er jetzt mal endlich eine richtige Strafe bekommt, und nicht sowas lächerliches.
 
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