Na, wunderbar! Dieses dumme Gericht liefert den Revisionsgrund gleich frei Haus. @
3: Art, Form und Inhalt des Geständnisses können schon Anhaltspunkte für die Schuldfähigkeit geben. Als alleiniges Kriterium reicht das aber keinesfalls. @
2: Geständig = abgeknallt gabs zu Kaisers Zeiten und davor. Willkomen also in der Neuzeit! "Lebenslänglich" bedeutet in Deutschland übrigens ca. 22 Jahre im Durchschnitt. Hier gehts dann noch um die besondere Schwere der Schuld, was nochmal +ca. 6 Jahre brächte.