Potsdam (dpa) - Im Prozess um den Feuertod von zwei dänischen Mädchen wird es kein weiteres Gutachten geben. Die Kammer lehnte eine zweite Begutachtung des angeklagten Vaters ab. Damit geht der Prozess gegen den 41-Jährigen wie geplant weiter. Noch heute werden Plädoyers von Staatsanwaltschaft und ...

Kommentare

(8) Waldfee76 · 22. Mai 2012
die klügere gibt nach.. schönen tag noch! und glaub mir, ich will das gutachten gar nicht kennen oder lesen! .. habe meine meinung dazu und das garantiert nicht aus der blöd-zeitung! .. aber wie gut, daß du weißt, wie die meinung dann wäre *hihi* greetings :-P
(7) k293295 · 22. Mai 2012
@5: Nee, keine Wette. Der Typ gehört m. E. in die Klapse, u. a. weil er weiterhin suizidgefährdet ist. Und im Gegensatz zu dir kenn ich das Gutachten. Voller handwerklicher Fehler - sagt jeder, der's gelesen und verstanden hat. Dein Pauschalangriff auf unsere Justiz ist nicht sachlich begründet sondern schlichtweg Proll-Polemik à la BLÖD-"Zeitung".
(6) Waldfee76 · 22. Mai 2012
nochmal @4: siehe "<link> oder §§ 49 ff. StGB :-)
(5) Waldfee76 · 22. Mai 2012
@4: danke für deine belehrung, aber ich bin schon längst in der neuzeit und ich weiß auch, was ich gesagt habe und so meine ich es auch! im übrigen könnten wir wetten, daß der schuldige garantiert noch nicht mal deine erwähnten 22 jahre oder gar meine angesprochenen 15 jahre im knast sein wird! ;)
(4) k293295 · 22. Mai 2012
Na, wunderbar! Dieses dumme Gericht liefert den Revisionsgrund gleich frei Haus. @3: Art, Form und Inhalt des Geständnisses können schon Anhaltspunkte für die Schuldfähigkeit geben. Als alleiniges Kriterium reicht das aber keinesfalls. @2: Geständig = abgeknallt gabs zu Kaisers Zeiten und davor. Willkomen also in der Neuzeit! "Lebenslänglich" bedeutet in Deutschland übrigens ca. 22 Jahre im Durchschnitt. Hier gehts dann noch um die besondere Schwere der Schuld, was nochmal +ca. 6 Jahre brächte.
(3) tastenkoenig · 22. Mai 2012
Was soll denn ein Geständnis über die Schuldfähigkeit aussagen können?
(2) Waldfee76 · 22. Mai 2012
ich weiß gar nicht, warum bei einem geständnis noch die schuldfähigkeit geprüft werden muß! vlt. hört sich das jetzt was heftig an, aber wenn er schon nicht mitverbrannt ist, dann soll er wenigstens dafür büßen und das wirklich ein leben lang und nicht so ein lächerliches "lebenslang", was auch nur ca. 15 jahre freiheitsentzug bedeutet - auch wenn das leider die beiden mädels nicht wieder lebendig macht!
(1) Chris1986 · 22. Mai 2012
Soweit ich das in Erinnerung habe von damals, wollte der Mann sich mit seinen Töchtern in dem Auto verbrennen. Da er aber bei Bewusstsein war, hat wohl sein Lebenserhaltungsinstinkt ihn aus dem brennenden Fahrzeug steigen lassen.
 
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