Berlin (dpa) - Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, dienen zur Nachverfolgung von Infektionsketten - in Einzelfällen greift aber auch die Polizei auf diese Daten zu, um Straftaten zu verfolgen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits, ...

Kommentare

(97) naturschonen · 03. August 2020
die Daten der Person sichern mit der ich mich öffentlich treffe, wenn Polizei und wer weiß noch alles Zugriff auf die Listen hat - von den anderen Gästen ganz abgesehen - ich würde sogar Art. 20 GG bemühen
(96) naturschonen · 03. August 2020
@95 DER war nicht schlecht! @93 sehe ich genau so, deshalb hilft es mMn durchaus, den Namen um 1 Buchstaben zu verändern, dann sieht man sehr genau, wer alles Zugriff darauf hat und man kann uU die Verletzung des Datenschutzes zurückverfolgen...alte Angewohnheit aus DDR-Zeiten, wenn man wissen wollte, wem man trauen kann, man verändert ja jedes Mal etwas anders, Telefon gebe ich sowieso nie an, kann ich mir nicht leisten..wir sind ein gemeinnütziger Verein, der Bürger informiert, wie soll ich da
(95) Sonnenwende · 03. August 2020
Mit Latz im Restaurant ist die VerlÄtzung dann auch eindeutig...
(94) Jewgenij · 03. August 2020
Ich sehe Zugriff auf solche Daten zwecks Strafverfolgung von der Polizei als massive Datenschutzverlätzung. Aber wer will schon die Polizei dafür verklagen. Es gibt ähnliche Diskussionen bzw. es gab Sie als die LKW Maut eingeführt wurde.
(93) k486130 · 03. August 2020
ich finde die Möglichkeit von Polizeizugriffen auf diese Daten immer noch nicht richtig, denn man gibt freiwillig die Daten unter ganz anderen Voraussetzungen heraus und es wird nicht nur nach Name und Adresse und Telefonnummer gefragt ...
(92) Han.Scha · 03. August 2020
@91: Hier darf jeder fast alles und so schreiben, wie er will. Das muss keinen sachlichen Hintergrund haben und muss auch nicht richtig sein. Es sind eben Meinungen, auch von solchen, die weder (richtig) lesen noch schreiben können. Ich fühlte mich bei einigen Kommentaren sogar schon an die Herren Goebbels und von Schnitzler erinnert, weil offenbar bewusst einseitig und mit verdrehten, bzw. ausgelassenen Fakten geschrieben wurde. Positiv sind solche sachlichen Kommentare wie deiner.
(91) anddie · 03. August 2020
@raptor230961: Du hast zwar schön recherchiert, aber leider falsche Schlussfolgerungen gezogen. Der Jedermannsparagraph greift nur im Strafrecht und auch nur, wenn man da auf frischer Tat ertappt wurde. Setzt also eine Straftat voraus. Das Ausfüllen dieser Liste ist auch aber keine Dokumenten- bzw. Urkundenfälschung. Somit haben wir auch keine Straftat, sondern maximal eine Ordnungswidrigkeit.
(90) naturschonen · 03. August 2020
Ich stelle mir grade mal vor, wie oft die Polizei so ausrücken müßte, wir haben in Mainz prozentual mehr Gaststätten als in Hamburg, nein...eine Gaststätte kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Leute nicht reinlassen, aber ein Recht auf Feststellung der Daten dessen, dem der Zutritt verwehrt wurde, haben die Gaststätten dann sicher nicht..hat der Gast draußen das Desinfektionsmittel geklaut ist das was andres
(89) trapped · 03. August 2020
... Ich werde hier auch nicht mehr antworten! Ich weiß ja jetzt schon, daß mir dann eh wieder die Worte verdreht werden!
(88) trapped · 03. August 2020
@85 bis @87: Die Sticheleien gegen den gegangenen raptor konntest Du Dir wieder einma nicht sparen! (nachdem er gegangen ist!) / Dann versuche doch mal zu gehen, wenn der / die Kellner dich für die Polizei vorläufig festnimmt! Der Kellner wird auch nur einmal fragen - höchstens zweimal! - Und das mit dem Testament: ZuBeginn hat raptor geschrieben, daß er damit rechtlich gütige Testamente meint! Immer schön die Beiträge verdrehen, damit Du Recht behälst! Ich bin hiermit auch "raus"!
(87) Hannah · 03. August 2020
@84: Du hast recht. Nicht alles, was Testament genannt wird, ist auch wirklich eins im rechtlichen Sinne und damit auch kein Dokument im rechtlichen Sinne. Nicht jeder Schriebs ist eine Rechnung. Davon können viele Anwälte gut leben :)
(86) Hannah · 03. August 2020
@83: Der Kellner kann auch 27x fragen, dann sage ich 2x Nein. Mehr nicht, weil ich dann schon weg bin. Wenn der Kellner dann die Polzei ruft, bitte schön, ich bin dann trotzdem weg.
(85) Han.Scha · 03. August 2020
Ich werde zu Haus essen und erspare mir den ganzen Unfug. Nur schade, dass mein Lieblingsrestaurant jetzt keinen so dringend benötigten Umsatz hat.
(84) raptor230961 · 03. August 2020
... Streifenwagen kommt oder nicht ... (Demnach ist ein Testament auch kein Dokument, eine Rechnung auch kein Dokument ... schreibt was ihr wollt ich gehe daraufab jetzt nicht mehr ein. Meinetwegen könnt ihr das als Sieg sehen - mir egal.
(83) raptor230961 · 03. August 2020
@80: Ich hatte nicht "Verlanlangt" geshrieben - ich hatte "freundlich nach dem Personalausweis fragen" geschrieben!! ... und fragt doch einfach einmal nach! Ich habe das getan und die Antwort des Polizisten war da eindeutig!! Wenn ihr meint, daß der Polizist keine Ahnung von Gesetzen hat - dann fragt doch einen Anwalt!! ... und wie Dugestern so schön Formuliert hast: Ich bin hier aus der angeblichen Dikussion raus! Denkt was ihr wollt und laßt Euch beim Restaurantbesuch überraschen, ob der ...
(82) Hannah · 03. August 2020
@81: Eine Restaurantliste mag vieles sein (vor allem ein Beleg für eine Datenschutzverletzung, wenn ich die Daten aller vorigen Gäste sehen, aber das ist ein anderes Thema ) ... aber ganz sicher KEIN Dokument (im rechtlichen Sinne). Also: kein Dokument -> keine Straftat -> kein Verdacht einer Straftat -> kein Tatort. Ich gehe einfach, und keiner kann mich hindern.
(81) raptor230961 · 03. August 2020
@78:Bei der Polizei nennt sich das mit dem Kellner "Verdunklungsgefahr", "unerlaubte Entfernung vom wahrscheinlichen Tatort", "Gefahr im Verzug" (ein Verdächtiger will sich Entfernen ohne, daß bei einem Verdacht einer Staftat die Identität feststeht!). Auf den begründeten Verdacht, eine Dokumentenfälschung getätigt zu haben, ohne eine bestätigte Identität und einem Fluchtversuch wird die Polizei sogar sehr schnell da sein.
(80) Hannah · 03. August 2020
@77: Blutdruckmittel heute vergessen? Ist ja beängstigend. Also: wenn jemand keinen Fahrschein hat, ist die Sache relativ eindeutig. Wenn jemand sich in eine Restaurantliste einträgt und der Kellner vermutet(!), die Daten könnten falsch ist, ist nichts eindeutig. Ich würde dem Kellner was husten, wenn er meinen Ausweis verlangt. Und ich würde mich auch nicht festhalten lassen, sondern einfach gehen. Es gibt keinerlei Indiz auf Falschangaben (außer bei Micky Maus), also keine OWI, also gehe ich.
(79) naturschonen · 03. August 2020
@76 so lange der mögliche Gast noch nicht in der Gaststätte ist liegst du definitiv daneben und außerdem kommt dann wahrscheinlich niemand mehr essen in so einer Gaststätte, gleiches passiert grade auf Flohmärkten in Hessen u.ä. Veranstaltungen, man kommt dan einfach nicht rein, selbst bei Gericht wird aber nur der Fragebogen ausgefüllt und niemand verlangt ein Dokument oder kontrolliert die Telefonnummer,das klappt nicht!
(78) naturschonen · 03. August 2020
@75 nein, wie du selbst schreibst: "könnte", er könnte aber auch einfach nicht Jedermann seinen Person geben wollen, was sein gutes Recht ist, in der Bahn ist er bereits bei einer OWi erwischt worden, weil er kein Ticket hat, Der Kellner kann bestimmt andauernd die Polizei rufen, aber hier wird der Nicht-Gast einfach nicht warten (und auch nicht müssen) und die Polizei auch nicht kommen, es ist halt nur ein vager Verdacht, der durch nicht belegt ist - es sei denn, der Kellner kennt den Gast
(77) raptor230961 · 03. August 2020
darf eine polizeiliche Überprüfung der Personalien anfordern. Bei dem Kontakt wird der Polizist am Telefon eh nach dem Grund der Anforderung nachfragen! Wenn der Grund nicht ausreichen würde lehnt das die Polizei ab. Dann kommt kein Steifenwagen. Aber in diesem Fall wird die Polizei kommen! Bei Anfragen der Wirte kommt die Polizei schon aus wesentlich geringeren Gründen.
(76) raptor230961 · 03. August 2020
@74: Richtig: der Kontrolleur (Erschleichung von Leistungen) wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Kellner (Dokumentenfälschung) wegen einer Straftat! Das ist schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit! Der berechtigte Verdacht auf falschen Angaben - es passiert oft genug und kann nicht verfolgt werden, wenn der Gast geht berechtig zum festhalten bis zur Ankunft der Polizei! Der Gast könnte ja jeder Zeit seine Identität beweisen - und die Polizei abbestellt werden. Ich wiederhole: jeder Bürger..
(75) raptor230961 · 03. August 2020
@73, @71: Es geht nicht darum, daß er keinen Ausweis hat! Obwohl diese Tatsache für eine polizeiliche Feststellung der Personalien ausreicht! Es geht darum, daß der Gast den Rersonalausweis nicht vorzeigen will! Damit ist der begründete Verdacht gegeben, daß er falsche Angaben gemacht haben könnte! Damit ist der Kellner berechtigt, die Polizei zu rufen und die Person bis zur Ankunft der Polizei festzuhalten! Genau, wie der Kontrolleur in der Bahn!
(74) naturschonen · 03. August 2020
@72 du bringst hier die Ebenen durcheinander, wenn einer im Bus sitzt und nicht bezahlt hat, dann hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen und die Feststellung der Personalien ist zwingend nötig, das widerrechtliche Parken auf deinem Grundstück läßt sich über das Nummernschild klären, hier ist im Zweifel der Halter in der Pflicht und beim Unfall sowieso, das sind völlig andere Situationen, als wenn ein Kellner den Bürger nicht einläßt, da reicht der Verdacht nicht
(73) naturschonen · 03. August 2020
@70 unbegründeter Verdacht, nur weil einer keinen Ausweis bei sich trägt ist er kein Straftäter
(72) raptor230961 · 03. August 2020
@68:Natürlich kann der Kellner die Polizei für eine Feststellung der Personalien rufen. Das kann jeder! Kontrolleure der öffentlichen Verkehrsmittel bei "Erschleichung von Leistungen", das widerrechtliche Parken auf meinem privaten Grundstück, das Blockieren meiner Einfahrt ... nicht zu vergessen nach einem Unfall mit einer Person, die seine Daten nicht geben will!
(71) naturschonen · 03. August 2020
@69 diese Stichworte werden vom wiederholen nicht sinnvoller, denn sie dürfen nur angewendet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, das ist hier nicht der Fall, da die Kontrolle außerhalb der Gaststätte passieren muss - also vor dem Betreten - die Listen liegen am Eingang. Wer seinen Ausweis zu Recht nicht Jedermann zu zeigen bereit ist kann vielleicht am Betreten gehindert werden, aber nicht am Gehen.
(70) raptor230961 · 03. August 2020
"Dokumentenfälschung". ...
(69) raptor230961 · 03. August 2020
@65: Zitat: "... um deine Idee umzusetzen muss der Kellner den vermeintlichen Kunden aber bei einer offensichtlichen Straftat erwischen, ein Verdacht reicht da nicht, denn der Kunde hat nur vom Datenschutz Gebrauch gemacht und verzichtet auf das Essen in der Gaststätte, er kann also unbehelligt gehen." Das ist falsch! Wie ich geschrieben habe einige Stichwörter, die Du gerne bei meinen Beiträgen nachlesen kannst: § 127 Abs. 1 Satz 1 „Jedermann-Festnahmerecht“, "Verdunklungsgefahr", ...
(68) naturschonen · 03. August 2020
@66 trotzdem kann ein Kellner nicht bei jedem, der den Ausweis nicht zeigt, gleich die Polizei rufen, ebenso wie nicht jeder Discounter die Polizei rufen kann, wenn man an der Kasse nicht die Tasche öffnet - wenn man vom Personal nicht beim Diebstahl beobachtet wurde muss man sich nicht gefallen lassen, dass die Tasche durchsucht wird, in beiden Fällen - also bei bloßem Verdacht - wird keine Polizei kommen!!
(67) raptor230961 · 03. August 2020
…Datenschutz kümmern.
(66) raptor230961 · 03. August 2020
@64: Das mit dem Datenschutz mußt Du diejenigen fragen, die die Formulare beschlossen haben. Die die Gastronomie zwingen, diese Daten mit ihren Angestellten zu erfassen. (Ein Angestellter der Restaurants hat ja auch sonst nichts zu tun!) Keiner zahlt den Restaurants den Aufwand. Die entstehenden Kosten (Papier, Arbeitszeit, Platz für die Papierflut ...) Keiner hat sich vor der Einführung um Datenschutz gekümmert - nur die Vorschriften vorgegeben. Dann sollen diejenigen sich auch um den ...
(65) naturschonen · 03. August 2020
@61 um deine Idee umzusetzen muss der Kellner den vermeintlichen Kunden aber bei einer offensichtlichen Straftat erwischen, ein Verdacht reicht da nicht, denn der Kunde hat nur vom Datenschutz Gebrauch gemacht und verzichtet auf das Essen in der Gaststätte, er kann also unbehelligt gehen.
(64) Han.Scha · 03. August 2020
@61ff: Da hast du aber säuberlich den rechtlichen Hintergrund aufgearbeitet. Danke dafür! Aber wie ist das jetzt mit dem Datenschutz? Angeblich scannen manche Betriebe aus Vereinfachungsgründen diese Dokumente ein, vielleicht sogar mit der Verzehrrechnung. Bist du sicher. dass im notorisch unterbezahltem Gastgewerbe diese Daten (Adresse, Telefon-Nr.) nicht in falsche Hände (Vertreter, Versicherungen, Kriminelle) geraten? Viele Firmen bezahlen für aktuelle Adressen.
(63) raptor230961 · 03. August 2020
… Der Kellner darf jedoch nur Polizisten diese privaten Daten aushändigen (in meinen Augen jedoch nur mit einer richterlichen Anordnung – bin mir da aber nicht ganz sicher.) Andere Personen: Privatdetektive, Arbeitgeber, „Freunde“, „Gläubiger“ … darf der Kellner diese Dokumente jedoch nicht aushändigen.
(62) raptor230961 · 03. August 2020
.. Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen: „Jedermann-Festnahmerecht“). Der eben verwendete Begriff „Verdunklungsgefahr“: Die Person will sich unrechtmäßig vom Ort entfernen. Da das Formular als ein offizielles Dokument gilt (hier ist auch ein Blatt Papier mit den Angaben ein Dokument – Beweis: auch ein gültiges schriftliches Testament auf einem Blatt Papier ist ein Dokument) ist die Angabe eines falschen Namens, einer falschen Adresse als eine Dokumentenfälschung und ist somit strafbar. ..
(61) raptor230961 · 03. August 2020
@60: Ein Kellner kann jederzeit nach dem Personalausweis freundlich fragen. Der Gast hat das Recht, dies zu verweigern. Daraufhin muß der Kellner die Polizei rufen, um die Personalien offiziell überprüfen zu lassen. Da der Gast das Vorzeigen des Personalausweises verweigert hat muß er die Polizei abwarten. Wenn er trotzdem gehen will kann der Kellner notfalls wegen einer „Verdunklungsgefahr“ den Gast vorläufig festnehmen. (laut § 127 Abs. 1 Satz 1 kann jeder Bürger eine Person bis zum ...
(60) anddie · 03. August 2020
@58: Das Problem ist nur, dass der Kellner zwar danach fragen kann, man aber nur gegenüber staatlichen Behörden (Polizei, Ordnungsamt) das Ding zeigen muss. Jetzt könnte man zwar auf die Idee kommen, dass derjenige dann einfach nicht in die Gaststätte darf, aber das funktioniert rechtlich leider auch nicht. Sonst werden nämlich private Leute zur Kontrolle von Ordnungsmaßnahmen herangezogen und das ist immer noch Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt.
(59) k33620 · 03. August 2020
Denke auch, dass viel zu viele Leute da eh unwahre Angaben machen. Alles Vollidioten, die die Lage immer noch nicht gepeilt haben.
(58) raptor230961 · 02. August 2020
Wie das momentan gehandelt wird hat das keinen Sinn! Wenn jeder als Name "Micky Maus" angibt und als Adresse "1234 Entenhausen, Goofystr.666" - und das nie von der Gastronomie überprüft wird ist die Papierflut nur sinnlos! Das ist, als würde die Polizei nach einer überhöhten Geschwindigkeit nur nach Namen und Adresse fragen und das Auto dann ohne Überprüfung per Funk und ohne Personalausweis, Führerschein, Wagenpapiere fahren lassen! Die Kellner müssten wenigstens nach dem "Perso" fragen!
(57) The.Frytrix · 02. August 2020
Also wenn dem so ist sollte man dann nicht mal den täterschutz nehmen und sich einen Decknamen decksdresse und decknummer nehmen ? John Dow Am Treptower Park, dritte Tür rechts , 030 536xx ( fällt ja unter den Datenschutz ) ? Oder nehmen einem die Damen Und Herren das übel ?
(56) The.Frytrix · 02. August 2020
@54 Mmmhhh das hat vor 30 Jahren super geklappt.. da saß man dann allerdings auch zusammen und hat sich unterhalten und nicht auf dem nicht vorhandenen Handy unterhalten ( außer man hatte eplus und ne sms flat....)
(55) Dr_Feelgood_Jr · 02. August 2020
@54 nein, meine Daten, wo ich gegessen habe, werden erst seit Corona "abgegriffen". Und es geht der Polizei einen feuchten Dreck an, welche Restaurants ich aufsuche, wo ich mich massieren lasse und wer in meiner Begleitung war. Ja, andere Daten werden abgegriffen. Das rechtfertigt aber noch lange keine Totalüberwachung. Und vertrauliche Gespräche werden unter vier Augen geführt, nicht digitalisiert.
(54) k380748 · 02. August 2020
@44 wer im Ernst glaubt denn wirklich an einen Datenschutz .... willste was geheim halten dann geh nackt in den Wald und achte drauf das auch nichts in der Luft fliegt ... ansonsten überall werden Daten abgegriffen und KEINER wird da was gegen tun können ... oder back to the roots ohne Internet Telefon etc... viel Spaß
(53) raptor230961 · 02. August 2020
@51: Entschuldige - es sollte eigentlich der Artikel #44 gemeint sein. (Ergibt wahrscheinlich für Dich mehr Sinn ;o) .).
(52) schoko · 02. August 2020
ist schon was sich der Rechtsstaat oder seine Organe so alles rausnimmt. Beim dem kleinen wird der Datenschutz sehr genau ausgelegt, aber die dürfen das. Wenn die Polizei Zeugen sucht, kann sie danach in den Medien suchen.
(51) k380748 · 02. August 2020
@46 - sorry aber was ??? willst du ... ich hab dich gar nicht angesprochen -verwirrt oder was... ja ist ja auch alles ein bisschen viel jetzt mit Corona Daten Regeln und so *rotfl*
(50) Han.Scha · 02. August 2020
@45: Noch ein schnelles + für dich und dann bin ich auch raus. Ich mach lieber den Prinz Charles, das ist spannender.
(49) naturschonen · 02. August 2020
@43 das ist mehr das Wunschdenken des Telefonbuchverlages, keinesfalls die Realität
(48) raptor230961 · 02. August 2020
Ist nur die Frage, wer hier den Vogel hat! Von anderen verlangen, die Meinung zu akzeptieren - und meine Meinung nur als "inkonsequente Meinung", "fragwürdig" zu titulieren! Ich solle überlegen, bevor ich schreibe! Ja, ihr seid wie Teflon! Andere sind schuld - an Euch bleibt nichts hängen! ... und wer sich wehrt ist im Unrecht: Er wurde nicht angegriffen - er wurde ganz freundlich von der anderen Meinung "belehrt"!
(47) raptor230961 · 02. August 2020
@45: Zum Wiederholten Male: Zitate: Inkonsquente Meinung", "vorher überlegen,bevor man schreibt." "Ich finde es fragwürdig, wo du die Grenzen ziehst." " & "Das war keineswegs ein Angriff, sondern sollte die Inkonsequenz ..." Ja, das sind "freundliche Hinweise", sehr neutral formuliert und sind "auf keinen Fall Angriffe"!!!
(46) raptor230961 · 02. August 2020
@4: Mit dem Täterschutz: habe ich ausreichend erklärt! Mache ich nicht noch einmal lest einfach die Beiträge durch! ... und auch für Dich gilt: ich habe geschrieben, daß ICH MEINE Daten gerne der Polizei zur Verfügung stelle, wen die Daten helfen, Straftaten aufzuklären! Ich habe nirgendwo geschrieben, daß andere auf ihre Grundrechte verzichten sollen!! ABER ich habe die selben Grundrechte wie ihr! Ich habe ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit! Ich darf mit MEINEN Daten machen, was ich will!
(45) thrasea · 02. August 2020
@41 Entschuldige, aber du hast einen Vogel. Wir beide sind offensichtlich unterschiedlicher Meinung und tauschen diese mit Argumenten aus. Wie kannst du daraus nur konstruieren, ich würde deine Meinung nicht gelten lassen und die Meinungsfreiheit nicht achten? Meinungsfreiheit bedeutet doch nicht, jede Meinung unkommentiert stehen zu lassen. Aber auf dem Niveau bin ich raus. Viel Spaß zukünftig mit Selbstgesprächen!
(44) Dr_Feelgood_Jr · 02. August 2020
@4 "mir geht der gesamt Datenschutz permanent auf den Zwirn ... bei Facebook whatsapp tictoc etc... juckt es doch auch keinen" Was soll eigentlich diese alberne, immer wiederkehrende Verallgemeinerung der Datenschutz ist Täterschutz Fraktion? Ja, wer bei Facebook, whatsapp, tic-toc und Co. unterwegs ist, legt da wohl keinen Wert drauf. Und? Deshalb darf einfach so der Datenschutz ausgehebelt werden? Sorry, noch leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn manche es gerne anders hätten.
(43) k408300 · 02. August 2020
@40 ca. 80%
(42) raptor230961 · 02. August 2020
schreiben würde - dann würdest Du Dich auch aufregen! Ich weiß nicht, was Du da schreiben würdest, wenn Du diese Beiträge schon so angreifst - meine Meinung nicht gelten lassen kannst!!!
(41) raptor230961 · 02. August 2020
@33; "... Ich finde es fragwürdig, wo du die Grenzen ziehst. ..." & "Das war keineswegs ein Angriff, sondern sollte die Inkonsequenz ..." Zum letzten Mal: Das ist lediglich MEINE Meinung und betrifft nur MEINE Daten! Wenn ihr schon auf dem Grundgesetz (zu Recht) besteht - was ist mit der MEINUNGSFREIHEIT!!! Was ist denn damit, daß Du MEINE Meinung, die nur Mich betrifft nicht gelten läßt. Das ich vorher überlegen muß, bevor ich etwas schreibe ... ist das etwa kein Angriff? Wenn ich zu Dir ...
(40) Unholde · 02. August 2020
Wer steht denn heutzutage noch im Telefonbuch?
(39) k408300 · 02. August 2020
das ist doch nicht wichtig bei Daten @38
(38) Dr_Feelgood_Jr · 02. August 2020
@1 "in der Gästeliste steht nicht mehr als im Telefonbuch" Seit wann steht im Telefonbuch, wo ich gestern gespeist habe?
(37) raptor230961 · 02. August 2020
... nur ein abendliches ein Bier oder ein Wein - ein Bon. Ein Brötchen - ein Bon.
(36) raptor230961 · 02. August 2020
Mit dem Thema "falsche Angaben": Zeit, daß die Listen mit dem Personalausweis abgeglichen werden. So hat die Papierflut keinen Sinn - außer künstlich die Angestellten der Gastronomie zu beschäftigen: Papiere ausfüllen lassen, die Daten dieses Blattes auf den PC übertragen, damit man die Daten auch wieder abrufen kann - oder reihenweise Aktenordner zu füllen - mit falschen Adressen und falschen Namen! Nicht zu vergessen, daß man für jede Leistungund für jede waren einen Bon ausdrucken muß.
(35) Han.Scha · 02. August 2020
@34: Auch du hast dir ein +Zeichen verdient!
(34) Shoppingqueen · 02. August 2020
Durch solche Aktionen wird es andere Probleme geben: Entweder schreiben Leute falsche, oder Daten von realen aber anderen Personen in die Listen oder die Leute bleiben den Restaurants fern...
(33) thrasea · 02. August 2020
@30 Ich hoffe, dass man meinen Kommentar nur sarkastisch auffassen könnte. Sonst habe ich etwas falsch gemacht. @29 Das war keineswegs ein Angriff, sondern sollte die Inkonsequenz deiner Kommentare aufzeigen. Ich finde es fragwürdig, wo du die Grenzen ziehst. @25 Dass wir uns nicht falsch verstehen: Ich halte die Erhebung von Kontaktdaten für ein sehr geeignetes Mittel des Infektionsschutzes. Nicht aber für andere einsehbare Listen oder Zugriff durch die Polizei.
(32) naturschonen · 02. August 2020
@30 die #10 bin ich nicht gewesen, deshalb verstehe ich den #12 jetzt zwar, wenn du das als Satire wertest, aber ich denke, sie hat das ernst gemeint
(31) Han.Scha · 02. August 2020
@29: Ich kann keinen Angriff erkennen, eher eine Unterstützung und Aufforderung zu präziserer Formulierung. (Ist dies deiner Meinung nach wieder ein Angriff?)
(30) Han.Scha · 02. August 2020
@28: Noch gehe ich davon aus, dass der Beitrag @10 sarkastisch gemeint war, vor allem, dass unsere Grundrechte nur dem Täterschutz dienen. Daher die +Zeichen.
(29) raptor230961 · 02. August 2020
@27: Ihr habt meine Meinung nicht angegriffen? Lest noch einmal #16, #12, #11, 10 durch!
(28) naturschonen · 02. August 2020
@25 doch, ich habe schon dich gemeint, ich habe mich nur über Beitrag #12 gewundert, der aus meiner Sicht allen anderen widerspricht - hab mich also in der Zahl verschrieben, nicht im Inhalt!
(27) Han.Scha · 02. August 2020
@26: Bei deinen Überlegungen wird dir aufgefallen sein, dass ich diese Überlegungen nicht angezweifelt habe, sondern lediglich das Einschalten eines Anwalt relativiert habe.
(26) raptor230961 · 02. August 2020
Meine Beiträge waren überlegt: Beweis: Ich habe geschrieben, Daß ICH für MICH der Meinung bin, daß die Polizei MEINE Daten im Restaurant gerne überprüft. Folglich habt Ihr mit Euren Beiträgen gegen meine Ansichten nicht überlegt, nicht vorher nachgedacht!!!
(25) Han.Scha · 02. August 2020
@18: Haben wir uns missverstanden oder meintest du nicht mich? Ich halte die Gästelisten für ein völlig untaugliches Mittel für einen Infektionsschutz, zumal wenn sie unter Alkoholeinfluss ausgefüllt werden (Kennst du den Beitrag von Jürgen von der Lippe zum Bordellbesuch?). Diese Listen sind jedoch, auch mit den genannten Einschränkungen, sehr interessant für die Polizei und z.B. Versicherungsvertreter. Hoffentlich wurden jetzt keine schlafenden Hunde geweckt.
(24) k63932 · 02. August 2020
Kurzum: Was Daten angeht kann man dem Staat, und v.a. der Polizei, leider überhaupt nicht vertrauen. Und dieses Misstrauen haben sie sich über die letzten Jahrzehnte wahrlich mit einer Leidenschaft sondersgleichen aufgebaut
(23) k63932 · 02. August 2020
Zumal die nicht nur bzgl. Straftaten, sondern sogar gegen Ordnungswidrigkeiten verwenden wurden. Und spätestens da setzts endgültig aus. Die gleiche Diskussion gabs übrigens bei der Voratsdatenspeicherung, bei den Daten von der LKW-Maut etc. Erst sollten die überhaupt nicht verwendet werden, dann nur bei "schwersten Verbrechen", und dann wurde das immer weiter ausgehölt. @6: Und wer sagt, dass da jeder die richtigen Daten angibt? Eben.
(22) raptor230961 · 02. August 2020
Ich wiederhole: Ein Eintrag auf dem Formular würde die endlose Diskussion beenden! Aber macht nichts- ich werde ab jetzt auchjeden Beitrag unter die Lupe nehmen - und dann gegebenenfalls schreiben, daß man erst zwei Tge überlegen muß, bevor man etwas schreibt!!
(21) Han.Scha · 02. August 2020
@15: Du brauchst m.M. hier keinen Anwalt. Es reicht, wenn du kurz überlegst, bevor du schreibst. Da ich mir keiner Verfehlung bewusst bin, habe ich natürlich auch keine Angst vor einer Überprüfung. Gerade deswegen bestehe ich noch auf meinen Grundrechten, die bestimmt nicht im Suff in unsere Verfassung gekommen sind. Wir müssen uns gegen das Aushebeln durch den angeblichen Infektionsschutz wehren, sonst besteht die große Gefahr, dass unser Leben nicht mehr lebenswert wird!
(20) raptor230961 · 02. August 2020
der Öffentlichkeit dienen. Kranke kommen in Quarantäne, Täter ins Gefängnis! Beides ist Gut den Bürger!
(19) raptor230961 · 02. August 2020
@16: Dein Edit: "Und wenn diese Ermittlungen (an-/vorgeblich) gegen mich geführt werden sollten, seit wann und warum muss ich mich selbst beschuldigen und/oder Beweise gegen mich zur Verfügung stellen?" Genau deswegen mein Vorschlag, auf dem Formular zu schreiben, daß die Daten für eine Aufklärung von Verbrechen genutzt werden dürfen! Ich sehe überigen KEINEN großen Unteschied, ob man die Daten benutzt, um Corona-Kranke zu identifiezieren - und Verbrechen aufzuklären. Beiden würde der
(18) naturschonen · 02. August 2020
@11 wieso widersprichst du jetzt allem, was du vorher geschrieben hast? Seit wann darf die Polizei jede Wohnung von Menschen einfach durchsuchen, die nichts zu verbergen haben? Und seit wann muss ich irgendwo meine Unschuld beweisen? Im Gegenteil, wenn die Polizei mir nicht mit legalen Mitteln die Schuld beweisen kann, dann sollte die Unschuldsvermutung gelten, allerdings wird all zu oft die Anscheinsvermutung geäußert ohne weiter zu ermitteln. Auf so einer Gästeliste stehen mehr Unschuldige!
(17) raptor230961 · 02. August 2020
@16: Zitat: "Polizeiliche Ermittlungen gegen Straftaten". Donnerwetter, ist das eine präzise Formulierung!" Hier muß man doch präzise Formulieren - sonst wird man doch direkt angegriffen. Jedes Wort muß stimmen - sonst steht man hier auf der Anklagebank!
(16) Han.Scha · 02. August 2020
@14: "Polizeiliche Ermittlungen gegen Straftaten". Donnerwetter, ist das eine präzise Formulierung! Und wenn diese Ermittlungen (an-/vorgeblich) gegen mich geführt werden sollten, seit wann und warum muss ich mich selbst beschuldigen und/oder Beweise gegen mich zur Verfügung stellen?
(15) raptor230961 · 02. August 2020
Mann - hier muß man ja wirklich erst einen Anwalt konsultieren, bevor man etwas schreiben darf! (Ich hatte ja auch nicht geschrieben, daß alle ihre Daten freigeben müssen! Ich hatte geschrieben, daß ICH nichts dagen hätte, wenn Polizisten MEINE Daten Überprüfen. Daß (meine Daten) besser für die Aufklärung von Straftaten benutzt werden, als daß Täter einfach davon kommen!!!
(14) raptor230961 · 02. August 2020
... der Anhang mit Telefonabhören und Hausdurchsuchung ist so gemeint, daß NICHT alle Grundrechte gebrochen werden dürfen! Eine Regelung würde die Diskussion beenden: Auf dem Formular schreiben, daß die Daten für Polizeiliche Ermittlungen gegen Straftaten freigegeben werden dürfen! Damit wäre das Grundgesetz geschützt und Straftaten könnten aufgeklärt werden!
(13) raptor230961 · 02. August 2020
Täterschutz: Die Regel, daß ich bei einem Einbruch mich nur mit angemessenen Mitteln verteidigen darf: Wenn er ein Messer hat darf ich keine Schußwaffe nehmen. Soll ich den Einrecher erst ein Formular aufüllen lassen, wie er bewaffnet ist, welche Kampfsportarten er beherrscht, bevor er mich ausraubt? Bevor er meine Frau vergewaltigt ... Das verstehe ich unter "Täterschutz" Daß ich keine Videoüberwachung machen darf ohne Warnschilder! ... Daß ich sonst schärfer bestraft werde als der Täter! ...
(12) Han.Scha · 02. August 2020
@10: Leider kann ich dir nicht so viele +Zeichen geben, wie du dir hier verdient hast!
(11) Han.Scha · 02. August 2020
@8: Da führst du aber sehr scharfe Abgrenzungen ein! :-) Wesentlich effizienter wäre es doch, wenn jeder von uns vor oder nach der Geburt einen Chip eingepflanzt bekäme, der jeden Aufenthaltsort sofort an Google und an die Polizei meldet. Da mein Name auch schon einmal in einem Klassenbuch stand, wird sich für mich kaum etwas ändern.
(10) thrasea · 02. August 2020
@8 Das verstehe ich jetzt aber nicht. Warum sollen Polizisten denn nicht dein Haus durchsuchen dürfen? Du hast ja sicher nichts zu verbergen und kannst damit deine Unschuld beweisen. Wir haben doch gerade gelesen, dass Grundrechte nur Täterschutz sind. *kopfschüttel*
(9) Tiger654654 · 02. August 2020
Ein Handy mit google? IPhone? Eine EC-Karte? Krankenkassenkärtchen? Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde? Steuernummer beim Finanzamt? Bis die Daten ausgewertet werden "dürfen" muss ein Richter dem Antrag zustimmen...und wenn ein Straftäter die Frechheit besitzt sich in eine Corona-Liste einzutragen....wobei....naja.. ..die Zusage warum die Liste war eine andere....aber....in ein Restaurant o. ä. zu gehen ist freiwillig, oder?
(8) raptor230961 · 02. August 2020
Also ich habe schon einmal auf falschem Verdacht bei der Polizei meine Unschuld beweisen müssen. Sehe aber kein Problem darin, wenn durch das Überprüfen der Daten in Restaurants auch meine Daten unter die Lupe genommen werden! Lieber das, als wenn Straftaten durch den "Täterschutz" und den Grundrechten Straftaten nicht aufgeklärt werden können. (Das heißt aber natürlich nicht, daß Polizisten z.B. einfach so ohne richterliche Anordnung mein Haus durchwühlen können, Telefone abhören ...
(7) Han.Scha · 02. August 2020
Es ist haarsträubend, was unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes mit unseren Grundrechten geschieht! Immer schön die Ängste schüren und Panikmeldungen verbreiten, die Bürger werden sich schon ducken und alles erdulden. Wer aufmuckt, ist Nazi oder Verschwörungstheoretiker. Und unsere MDBs pfeifen für sich auf die AHA-Regeln.
(6) storabird · 02. August 2020
@5 Du bist aber hier auf klamm und hast bestimmt auch deine privaten Daten angegeben.
(5) k63932 · 02. August 2020
@4: Bis du mal wegen so einem Quatsch unter Verdacht gerätst. Zumal die Polizei schon jetzt von den diversen Datenbanken auch aus 100%ig privaten Gründen nicht die Finger lassen kann - 400 Ermittlungen deswegen alleine letztes Jahr, die Dunkelziffer dürfte noch _weit_ höher sein. Übrigens "Facebook whatsapp tictoc" - verwende ich alles nicht.
(4) k380748 · 02. August 2020
zulässig hin oder her ... zur Vereitelung oder um Straftaten zu verfolgen .. wo liegt das Problem .. dazu sollte doch jeder JA sagen oder wollen wir Straftaten zulassen ? - mir geht der gesamt Datenschutz permanent auf den Zwirn ... bei Facebook whatsapp tictoc etc... juckt es doch auch keinen
(3) k408300 · 02. August 2020
der Anteil nicht eingetragender liegt bei ca. einem Fünftel - also 80% stehen auch im Telefonbuch
(2) Hannah · 02. August 2020
@1: Doch, denn ich stehe nicht im Telefonbuch. So wie viele andere Menschen auch. Aber egal, 1x mehr was dämliches abgesondert, nicht wahr?
(1) k408300 · 02. August 2020
in der Gästeliste steht nicht mehr als im Telefonbuch
 
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