Meiningen (dpa) - Weil Polizisten seinen Notruf falsch einschätzten, soll ein Thüringer qualvoll gestorben sein. Der Mann habe am 16. September im Auto gesundheitliche Probleme bekommen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Über den Notruf habe er die Polizei angerufen, jedoch seinen Standort nicht ...

Kommentare

(4) schubidoo · 24. September 2010
Soweit ich weiß darf die Rettungsleitstelle im verdacht auf eine Notsituation sofort eine handyortung durchführen.Nur schlecht wenn die Personen die den Anruf annehmen nicht davon ausgehen das eine Notsituation vorliegt. Mein Beileid den Angehörigen.
(3) Lyndemion · 24. September 2010
@2 nicht unbedingt, erstens war gefahr im verzug (zumindest wenn die gepeilt hätten was los war), zweitens kann man in diesem falle auch von einem stillschweigenden einverständniss des betroffenen ausgehen
(2) flowII · 24. September 2010
handyortung, bedarf das nicht einer richterlichen anordnung???
(1) ichundich · 24. September 2010
im idioten-tv sind handyortungen sekundensache...knallhart: haft ohne bewährung! @2 nicht im notfall. hier wird das verfahren gegen geldauflage eingestellt, wetten.
 
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