Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof schützt hilfsbedürftige Menschen in Wohn- und Pflegeheimen besser vor Verbrühungen beim Baden. In einem Urteil nehmen die Karlsruher Richter Heimbetreiber in die Pflicht, die ihnen anvertrauten Bewohner vor solchen Gefahren zu bewahren. Dabei ist ein ...

Kommentare

(1) storabird · 22. August 2019
Das sollte selbstverständlich sein.
 
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