Personalausweise in der EU müssen künftig Fingerabdrücke enthalten

Brüssel (dpa) - Um Fälschungen durch Terroristen und andere Kriminelle zu verhindern, müssen auf neuen Personalausweisen in der EU künftig Fingerabdrücke gespeichert werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf neue Mindeststandards, die die Ausweise sicherer machen sollen. Demnach müssen zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert werden, wie die EU-Staaten mitteilten. Die Personalausweise müssen maschinenlesbar sein, im Kreditkarten-Format ausgegeben werden, ein Foto enthalten und fünf bis zehn Jahre gültig sein.

EU / Datenschutz / Staat / Verwaltung / Europa
19.02.2019 · 18:31 Uhr
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