Patientenverfügung passiert auch den Bundesrat
10. Juli 2009, 16:56 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn das zum Tod der Erkrankten führen kann. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, das erstmals für Rechtssicherheit sorgen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten weitgehende Gültigkeit, wenn er sich nicht mehr selber äußern kann. Über die Patientenverfügungen war jahrelang diskutiert worden.

