Parteien streiten: Ist das deutsche Gentechnikgesetz nicht mehr zeitgemäß?
Der Jurist und Biologe Timo Faltus forscht normalerweise an der Martin-Luther-Universität in Halle an der Saale. In der vergangenen Woche war der Wissenschaftler allerdings zu einer etwas außergewöhnlichen Dienstreise in Berlin. Dort stand er als Experte den Mitgliedern des Bundestags-Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft Rede und Antwort. Zentrales Thema der Anhörung: Genscheren und deren Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung. Ganz neu ist dieses Thema allerdings nicht. Denn schon vor einiger Zeit musste der Europäische Gerichtshof mit dem Problem beschäftigen. Das Urteil damals fiel eindeutig aus: Pflanzen, bei denen das Erbgut mit einer Genschere verändert wurde, gelten als gentechnisch veränderte Organismen. Sie müssen daher entsprechend gekennzeichnet werden und eine teure Risikoprüfung durchlaufen.
Punktmutationen können auf verschiedene Art und Weise erreicht werden
Das Problem allerdings: Letztlich lässt sich nicht mehr sagen, ob eine Pflanze durch konventionelle Züchtung oder mithilfe einer Genschere verändert wurde. Konkret geht es um sogenannte Punktmutationen. Klassischerweise werden diese erzeugt, indem Basen der DNA durch Strahlung oder mit Chemikalien verändert werden. Dadurch verändert sich das Erbgut an vielen verschiedenen Stellen. Experimentiert man auf diese Weise lange genug herum, erhält man die gewünschten Veränderungen. Eine Ausnahmeregelung im Gentechnikgesetz sorgt zudem dafür, dass die Pflanzen anschließend ganz normal vermarktet werden dürfen. Genscheren wiederum verändern ebenfalls das Erbgut der Pflanzen – allerdings können hier einzelne Stellen gezielt angegangen werden. Kombiniert man nun die beiden Methoden, lässt sich nicht mehr feststellen, wodurch die Mutation nun erreicht wurde.
Noch ist sich die Politik nicht ganz einig
Theoretisch könnte die Pflanze dann ohne spezielle Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Dies bestätigte Experte Faltus auch gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses. Er wirbt daher für eine Anpassung des Gentechnikgesetzes. Denkbar wäre beispielsweise, die Bewertung zukünftig nicht mehr anhand der bei der Veränderung genutzten Methode zu bewerten. Stattdessen sollen die Eigenschaften im Fokus stehen. Ein solches Vorgehen wird beispielsweise von der FDP befürwortet. Die Grünen hingegen sperren sich gegen eine Lockerung der entsprechenden Gesetzgebung. Bisher lässt sich daher noch nicht absehen, ob es tatsächlich zu einer Änderung der Rechtslage kommt. Die mit dem Einsatz der Genschere verbundenen Hoffnungen sind allerdings groß. So hoffen Wissenschaftler unter anderem darauf, Pflanzen zu züchten, die besser mit Schädlingen und Unwettern zurechtkommen.
Via: Der Spiegel