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2: Das, wo du mir angeblich recht gibst, habe ich nicht gesagt! Daß es zum Streit kam, ist für mich naheliegend. Ich würde da auch nicht ruhig bleiben, wenn jemand so etwas in der Öffentlichkeit macht. Nur daß es zu Tätlickeiten kam, halte ich für unnötig und ab dann berechtigt, die Notbremse zu ziehen. @
3: Ne Kindesmißbrauch wäre es, wenn man sexuelle Handlungen an Kindern vornimmt. Aber hier hat es eine 36jährige an einem 38jährigen gemacht. Also ist es nur Erregung öffentlichen Ärgernisses!