Berlin (dpa) - Öffentlicher Oralsex zur Mittagszeit in einer Berliner S-Bahn hat zu einer Schlägerei und einem Polizei-Einsatz geführt. Fahrgäste, darunter auch Kinder, hätten ungehindert beobachten können, wie eine 36-jährige Frau am Sonntag gegen 11.30 Uhr ihren 38-jährigen Begleiter befriedigt ...

Kommentare

(11) amitiger24 · 24. April 2018
@10: Durch einfaches festhalten. "An Arsch und Kragen packen" nannte das einer meiner Lehrer. gf. können auch mehrere Leute den Täter festhalten, das ist völlig legal.
(10) k293295 · 23. April 2018
@9: So recht Du hast: Erklär mir mal, wie die Festnahme vonstatten gehen soll.
(9) amitiger24 · 23. April 2018
vielleicht hatte ich mich auch undeutlich ausgdrückt. Natürlich haben die Umstehenden das Recht sich da zu wehren. Da es sich um eine Straftat handelt hätten sie sogar ggf. das Recht, das Päärhen festzunehmen (§127 StPO). Was mir nicht gefällt ist, dass diese beiden sich nicht nur erwischen/beobachten lassen, sondern sich dann sogar noch prügeln.
(8) amitiger24 · 23. April 2018
@5: genau das hatte ich gemeint.
(7) k293295 · 23. April 2018
@3,6: Absolut korrekt! Du hast völlig recht. § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern - (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt <link>
(6) guk · 23. April 2018
Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet willentliche sexuelle Handlungen mit (an, vor oder unter Einbeziehung von) Kindern.
(5) Troll · 23. April 2018
@2: Das, wo du mir angeblich recht gibst, habe ich nicht gesagt! Daß es zum Streit kam, ist für mich naheliegend. Ich würde da auch nicht ruhig bleiben, wenn jemand so etwas in der Öffentlichkeit macht. Nur daß es zu Tätlickeiten kam, halte ich für unnötig und ab dann berechtigt, die Notbremse zu ziehen. @3: Ne Kindesmißbrauch wäre es, wenn man sexuelle Handlungen an Kindern vornimmt. Aber hier hat es eine 36jährige an einem 38jährigen gemacht. Also ist es nur Erregung öffentlichen Ärgernisses!
(4) gabrielefink · 23. April 2018
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.
(3) guk · 23. April 2018
@1 wenn ich mich nicht irre, ist das Kindesmissbrauch!
(2) amitiger24 · 23. April 2018
@1 Da gebe ich Dir Recht. Ich kann aber auch nicht nachvollziehen, wieso es wegen dieser Handlungen zu einem tätlichen Streit kommen muss. Hat da jemand den Begriff von Freiheit grundlegend falsch verstanden?
(1) Troll · 23. April 2018
ok, die Überschrift suggeriert etwas anderes. Also die Notbremse wurde erst gezogen, weil es zu Auseinandersetzungen mit Verletzungen kam. Damit ist das Ziehen der Notbremse berechtigt. Die Vorgänge dafür würde ich nicht als akuten Notfall ansehen.
 
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