Ohrlöcher-Stechen bei Kind - 70 Euro Schmerzensgeld

Berlin (dpa) - Ein dreijähriges Mädchen bekommt nach dem Stechen von Ohrlöchern 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin eines Tattoo-Studios. Mit diesem Vergleich endete am Freitag ein von den Eltern angestrengter Zivilprozess vor einem Berliner Amtsgericht.

Möglicherweise müssen sich die Eltern oder die Studio-Inhaberin aber noch wegen Körperverletzung verantworten. Das Gericht erwägt, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Der Fall hatte nach der heftigen Debatte um das Kölner Beschneidungsurteil Kontroversen ausgelöst.

Die Eltern hatten dem Kind zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt - was schmerzhaft und traumatisch gewesen sein soll. Daraufhin reichten die Eltern die Schmerzensgeldklage ein. Dies hatte schon vor dem Prozess auch die Frage aufgeworfen, ob bei kleinen Kindern dieser Eingriff überhaupt vorgenommen werden dürfe.

Prozesse
31.08.2012 · 13:53 Uhr
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