Öffentlicher Rundfunk vor Reform: Weniger Kanäle, unklarer Rundfunkbeitrag
Die Bundesländer treiben die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter voran. Es wird erwartet, dass in der kommenden Woche ein vorläufiger Entwurf zur Online-Anhörung bereitgestellt wird. Eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 scheint derzeit ausgeschlossen. Zunächst soll der Reform-Staatsvertrag in Kraft treten – voraussichtlich im Sommer 2025. Die Reform soll nicht nur strukturelle Veränderungen bringen, sondern auch finanzielle Auswirkungen haben. Über die zukünftige Höhe des Rundfunkbeitrags gibt es aktuell jedoch noch Unklarheiten. Derzeit liegt eine Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vor, welche eine Erhöhung des monatlichen Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorsieht. Dieser Beitrag wird von privaten Haushalten und Unternehmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Traditionell richten sich die Länder eng nach den Empfehlungen der KEF, doch einige Ministerpräsidenten haben bereits signalisiert, dass sie aufgrund mangelnden Rückhalts in der Bevölkerung gegen eine Erhöhung sind. Hierbei spielt auch die jüngste Krise des Senders RBB eine Rolle, die durch Vorwürfe der Verschwendung an der Unternehmensspitze entfacht wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die Länder einen Konsens finden werden. Mit der geplanten Reform sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten effizienter organisiert werden. ARD und ZDF arbeiten bereits an Synergien, um Doppelstrukturen abzubauen und blicken positiv auf die bevorstehenden Änderungen. Konkret sieht die Reform eine Reduzierung der Hörfunkprogramme auf etwa 50 und eine Verringerung der Spartenkanäle um rund vier bis fünf vor. Sollten die Ministerpräsidenten und alle Landtage den Plänen zustimmen, könnte der neue Staatsvertrag im Sommer 2025 in Kraft treten. Danach wollen die Länder die Auswirkungen der Reform genauer analysieren.