Düsseldorf/Münster (dpa) - Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen nach einem Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mehr in Quarantäne. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wenige Stunden nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Corona- ...

Kommentare

(25) k432593 · 22. November 2020
@24: Volle Zustimmung! Außerdem: nicht die doofen Gerichte streichen den Regierungen ihre mühsam erdachten Gesetze weg, sondern die Regierungen sind sowohl bei der Info-Recherche und rechtssicherer Formulierung der Gesetze derart oberflächlich und schluderig, dass sie dann eben vor Gericht damit durchfallen. Das hätten sie bei besserer Arbeit locker vermeiden können. Jetzt den Gerichten die Schuld zu geben, ist am falschen Ende angesetzt.
(24) AS1 · 22. November 2020
@23 Richter stellen keine medizinischen, sondern exekutive Entscheidungen in Frage. Und die Ausbreitung von Infektionen ist nicht der Maßstab, sondern die Verhältnismässigkeit von Ermessensentscheidungen in der Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten. Derartig schwere Eingriffe in Grundrechte können nur rechtmässig sein, wenn sie nachweislich wesentlichen positiven Einfluss auf das Pandemiegeschehen haben. Und das ist in diesem Fall ganz offensichtlich nicht so.
(23) e1faerber · 21. November 2020
Wenn Richter medizinische Entscheidungen infrage stellen, dann kommt nur Mist raus. Als Einzelfall Entscheidung könnte man das noch akzeptieren, aber damit gleicht Einreiseregeln für ein ganzes Land zu kippen, halte ich doch für ganz schön fragwürdig. Wieder ein Gericht, was mit seinen Entscheidungen zur Ausbreitung der Infektion beiträgt. Wie vereinbaren diese das mit ihrem Gewissen?Leipzig die Richter jedenfalls Corona mächtig angefeuert.
(22) Han.Scha · 21. November 2020
@21: Es war höchste Zeit, dass wir hier über Quarantäne-Vermeidungs-Reiserouten aufgeklärt wurden. Sehr gut recherchiert!
(21) raffaela · 21. November 2020
Tja, wie bereits @11 + @17 geschrieben hat: Erstens muss man sich fragen, ob man nun zwingend reisen muss? Teneriffa und Ibiza sind ja wohl kaum Ziele für Meetings. Und ja, die Quarantäne hätte Bestand gehabt. Gut recherchiert @thrasea! Ibiza ist Risikogebiet, die Kanaren nicht. Die reiselustigen Zeitgenossen hätten noch einen Abstecher nach Sardinien machen können, zurück zu den Kanaren und dann zurück nach Deutschland. Und schon umgeht man die Quarantäne.
(20) Urxl · 21. November 2020
@18: Bei so einer wirklich starken Grundrechtseinschränkung wie Quaratäne muss der Gesetzgeber schon klar nachvollziehbare Gründe nennen. Und wenn die Ansteckungsgefahr im Ausland kleiner als zu Hause ist, kann ein Grund für Quaratäne doch wohl kaum vorliegen.
(19) Han.Scha · 21. November 2020
@ 17: Da die Regelung gekippt ist, wäre die Formulierung des letzten Satzes der Nachricht mit " .... gekippte Regelung s c h r i e b vor, dass Rückkehrer .." deutlicher gewesen.
(18) Comtix · 21. November 2020
Also ich kann ja die Landesregierung verstehen. Man macht und tut und seine Schäfchen schleppen das dann vielleicht wieder ein. Als Einzelfall Entscheidung auf Grund der Inzidenz im Heimatkreis quasi mildernde Umstände kann ich das Gericht ja auch verstehen aber grundsätzlich die Quarantänepflicht zu kippen ist da bin ich dann auch raus
(17) thrasea · 20. November 2020
@16 Doch, die Quarantänepflicht ist für alle Rückkehrer in NRW außer Kraft. Die Pressemitteilung des OVG Münster ist eindeutig. <link> Laut Presseberichten hat das NRW-Gesundheitsministerium in Konsequenz die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft gesetzt: <link>
(16) Troll · 20. November 2020
Die Überschrift ist blödt gemacht. Die Quarantänepflicht ist nicht allgemein für Auslandsrückkehrer gekippt, sondern für den konkreten Fall. Und ich finde das auch richtig. Quarantäne ist ja schon irgendwie Freiheitsbeschränkung. Da muß man auf die Verhältnismäßigkeit achten. Und wenn die Gefahr, Leute zu infizieren doch bei ihm geringer ist als bei Leuten, die in seiner Gegend unterwegs waren, ist doch unsinnig, daß er nun in Qurantäne muß und andere nicht.
(15) sonic7 · 20. November 2020
endlich mal gute Nachrichten
(14) AS1 · 20. November 2020
@13 Besser begründen kann die Landesregierung aber nicht, denn es gibt eben keine gesicherten Erkenntnisse zur Ansteckungsgefahr in Flugzeugen. Sie könnte es nur dann, wenn eben nachweislich ein erhöhtes Risiko besteht. Die blosse Möglichkeit eines Risikos ist nicht ausreichend, um Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen.
(13) thrasea · 20. November 2020
@12 Im Prinzip richtig. Man könnte aber diskutieren, ob nicht das Reisen an sich schon ein erhebliches Risiko ist. Gibt es z.B. Erkenntnisse zur Ansteckungsgefahr in Flugzeugen? Evtl. muss die Landesregierung nur besser begründen.
(12) suse99 · 20. November 2020
Naja, es ist schon merkwürdig, wenn man aus einem Risikogebiet mit weniger Fällen als daheim zurück nach Deutschland kommt, dass ja auch komplett Risikogebiet ist, dass man also dort in Quarantäne soll, wo es gefährlicher ist als dort wo man herkommt. Das Virus kennt keine Grenzen, welche ja auch weiterhin offen sind. Ob ich nun in Deutschland oder z.B. in Frankreich in einem Risikogebiet bin, ist derzeit doch wirklich egal, die Gefahr mich anzustecken und dann andere, ist vom Verhalten abhängig
(11) thrasea · 20. November 2020
@10 @5 Dass Teneriffa kein Risikogebiet ist, tut nichts zur Sache. @9 Der Reisende wäre innerhalb der letzten 10 Tage (nämlich bis 13.11) vor seiner Einreise (am 22.11.) in einem Risikogebiet gewesen, nämlich Ibiza. Damit wäre er ohne Gerichtsurteil zur Quarantäne verpflichtet gewesen. Wäre er 1-2 Tage länger auf Teneriffa geblieben, wäre er von der Regelung nicht betroffen gewesen.
(10) fuerteamigo · 20. November 2020
@8 Teneriffa ist kein Risikogebiet - also wird hier mal wieder Wind für nix gemacht
(9) Volker40 · 20. November 2020
Und was ist mit seinen Aufenthalt auf den Kanaren???
(8) notime · 20. November 2020
unsere Gerichte sind auch durch ... ist doch klar das bei dem dauerndem Hick Hack einige Menschen anfangen zu zweifeln ... was ist nur los ? - Risikogebiet = Quarantänepflicht - was ist daran so schwer .... na bis man dan gar nicht mehr vor die Tür darf ... wäre das besser ????
(7) raffaela · 20. November 2020
@4 + @6 Danke. Aha, der war schon vorsorglich auf dem Gericht bevor er verreist ist? LOL :-D
(6) k432593 · 20. November 2020
Ich finde es durchaus richtig, dass Gerichte Regelungen, die nicht gesetzeskonform sind, überprüfen und auch kippen. Ich bin kein Querdenker, aber die Regierungen sollten meiner Meinung nach dennoch im Rahmen der Gesetze handeln, Sie hätten bei der Formulierung nur genauer aufpassen und Reisende aus weniger riskanten Gebieten ausnehmen müssen. Soviel Sorgfalt muss auch während einer Pandemie möglich sein. @3: Seine Quarantäne würde ja erst übermorgen beginnen, und dagegen hat er sich gewehrt.
(5) fuerteamigo · 20. November 2020
Tja, nur das Teneriffa (Kanaren) ja gar kein Risikogebiet ist und daher eine Quarantänepflicht nicht nötig wäre. Ich geh jetzt mal davon aus, das er über Teneriffa nach D fliegt, denn über die Balearen wird er sicherlich nicht zurück fliegen. Was soll also der Quatsch - aber ist ja kein Wunder bei der planlosen Politik, nicht nur in D
(4) dex · 20. November 2020
@3: Er kommt erst Sonntag zurück nach Deutschland und dann hätte die Quarantäne begonnen.
(3) raffaela · 20. November 2020
Und dazu muss man jetzt ein Gericht bemühen? In der Zwischenzeit wäre die Quarantäne rum. So etwas würde mir jetzt nicht mal im Traum einfallen.
(2) RicoGustavson · 20. November 2020
Warum werden Verordnungen gemacht - damit Gerichte sie wieder kippen. Soll doch jeder machen was er will, aber bitte hinterher nicht meckern, wenn keine Betten mehr frei sind und keine Beatmungsgeräte mehr zur Verfügung stehen.
(1) Dackelmann · 20. November 2020
Verstößt das Gericht jetzt gegen die neue Hygieneverordnung von gestern ergo den Zusatz 28a.
 
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