Berlin (dpa) - Staatsdiener genießen manche Privilegien. Nicht zuletzt fallen ihre Pensionen im Schnitt deutlich höher aus als die Renten. Der Ruf nach Gleichbehandlung mit den Rentnern und einem abschlagfreien Ruhestand mit 63 findet wenig Verständnis. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert ...

Kommentare

(16) k293295 · 14. Dezember 2013
Arbeitgeber konnten "ihren" Anteil zur Sozialversicherung schon immer steuerlich geltend machen. Bei der Arbeitgeberhälfte zahlt der Steuerzahler - also auch der Arbeitnehmer, auch der Arbeitslose, auch der Rentner - mit.
(15) k293295 · 14. Dezember 2013
@14: Ja, das ist keine Frage der Rentenhöhe. Seit der Rentenreform noch unter Kohl steigt der Ertragsanteil an der Rente, und damit auch der zu versteuernde Teil der Rente - natürlich auch der Witwenrente, die ja von der eigentlichen Rente berechnet wird. Wenn die Witwe noch ne eigene Rente hat, muß auch da der Ertragsanteil versteuert werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge ist noch lange nicht so alt,also gab es erst die Steuer und viel später die Entlastung der Beitragszahler
(14) galli · 14. Dezember 2013
@13 Nicht nur Ertragsanteil versteuert.Z.B.Witwe (mit Witwenrente)über 1500 Euro, Steuer fällig
(13) k293295 · 14. Dezember 2013
@12: Ja, aber der KV-Beitrag von der Rente ist zwar voll (nicht Hälfte Rentner, Hälfte Staat/RV, sondern 100 % Rentner), dennoch kein Vergleich mit dem PKV-Beitrag eines Pensionärs. Auch die Steuer ist höchst unterschiedlich, weil bei der Rente "nur" der Ertragsanteil (der jetzt aber immer mehr wird) besteuert wird, die Pension aber voll. Wirklich lebenswert ist das Pensionärsleben erst, wenn schon während des aktiven Dienstes 2 Autos drin waren und das Haus bezahlt ist.
(12) galli · 14. Dezember 2013
@8 Rentner zahlen auch noch weiter KV.,auch auf Witwenrente.Versteuert wird sie auch. Beamte werden auch nicht in Hartz 4 abrutschen
(11) k293295 · 14. Dezember 2013
@10: Ja, richtig, Beamter und Beamter ist noch lange nicht das Selbe. Das Problem dabei: Je gerechter man's regeln will, desto komplizierter wird die Regelung - und Regelungen haben wir eigentlich schon zuviele.
(10) k31380 · 14. Dezember 2013
Schauen wir uns mal einen beamteten Briefzusteller an, Besoldung A5, der nach der damaligen Volksschule mit 14 seinen Eintritt hatte und mit 63 ca. 49 Jahre für uns alle bei Wind und Wetter auf der Stasse war. Jetzt hat er seine Knochen kaputt und geht mit der Mindestversorgung von 1250€ Brutto aus Gesundheitgründen in den Ruhestand. Davon werden noch Steuern und die private Krankenkasse abgezogen...also ca 850€ Netto...tolle Privilegien...
(9) k293295 · 13. Dezember 2013
@8: Du hast natürlich recht. Aber es gab da mal einen gewissen Scharping, der brutto nicht von netto unterscheiden konnte, und das Merkel meinte ja auch schon mal, daß Strom noch extra zu Hartz 4 vom JobCenter bezahlt würde. Ein weiterer Grund dürften die durchgänigen Erwerbs-Lebensläufe sein, denn Beamte werden ja nicht arbeitslos - erst recht nicht über 5 Jahre lang. @4: Ja, wenn nicht erst ab Beamter a. L. gerechnet wird.
(8) Chris1986 · 13. Dezember 2013
"Staatsdiener genießen manche Privilegien. Nicht zuletzt fallen ihre Pensionen im Schnitt deutlich höher aus als die Renten." Pensionen müssen auch die private Krankenversicherung mittragen und Pensionen werden voll versteuert.
(7) mesca · 13. Dezember 2013
@4 es gibt Beamtenlaufbahnen wie meine, wo eine kaufmännische Ausbildung Voraussetzung ist. Und wenn man dann noch rechnet, dass zwischen Ausbildung und Beamtenlaufbahn noch Kinder dazwischenkommen, dann ist wie in meinem Fall erst die Dienstaltersgrenze mit 67 erreicht - mit 65 ginge nur mit fetten Abschlägen. Ganz so einfach ist das leider nicht. Unsere Angestellten gehen teilweise mit 55 und Abfindung, der Rest auf der Dienststelle ist bereits jenseits von Gut und Böse, sprich weit über 50...
(6) Sternensammler · 13. Dezember 2013
Am besten du schaffst deinen Neid ab :-)
(5) k408300 · 13. Dezember 2013
am besten man schafft die Beamten ab
(4) Suitcase · 13. Dezember 2013
@1, @ 3, Beamte des mittleren Dienstes werden dies schaffen, da sie i. d. R. die mittlere Reife mit 16 Jahren erlangt und im direkten Anschluss die Ausbildung begonnen haben. Die Ausbildungszeiten werden hierbei mitgerechnet. Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes werden es schwer haben, da die Zugangsvoraussetzung das Abitur bzw. ein Studium ist. Es wird sicherlich auch einige geben die mit 63 Jahren die 45 Jahre voll haben, aber das wird eine geringe Zahl sein.
(3) k293295 · 13. Dezember 2013
@1: Kommt drauf an, ab wann gerechnet wird. Beamter auf Lebenszeit geht erst ab 26. Also dann keine Chance. @2: Es gibt auch beamtete Feuerwehrleute und Polizisten, und auch Lehrer, die ihren Job ernst nehmen.
(2) hoernchen · 13. Dezember 2013
@1 wenn man den Schlaf mitrechnet....
(1) wkloss · 13. Dezember 2013
Schaffen Beamte es denn bis 63 - 45 Jahre zu arbeiten?
 
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