Nigeria: Wettbewerbsbehörde rügt Coca-Cola und NBC für irreführende Handelsbeschreibungen
Die nigerianische Bundeskommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz (FCCPC) hat ihren abschließenden Bescheid gegen Coca-Cola Nigeria und die Nigerian Bottling Company (NBC) veröffentlicht. Der Vorwurf: täuschende Handelsbeschreibungen.
In der Entscheidung kritisiert die FCCPC insbesondere die irreführenden Marketingmaßnahmen der Unternehmen. So wurde die Variante "Original Taste, Less Sugar" als identisch mit der ursprünglichen "Original Taste" Variante beworben, was laut Kommission nicht der Realität entspricht.
Die Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Verpackungen und Etiketten so zu gestalten, dass die beiden Produkte klar unterscheidbar sind – und dies zur Zufriedenheit der FCCPC. Die Einhaltung dieser Anordnung wird die FCCPC für die kommenden 24 Monate überwachen.
Diese Entscheidung resultiert aus einer von Juni 2019 bis Dezember 2020 durchgeführten Untersuchung der FCCPC. Die Ermittlung ergab, dass Coca-Cola Nigeria und NBC gegen regulatorische Vorgaben verstoßen haben. Insbesondere wird auf Abschnitt 124(1)(a) und die Abschnitte 123(1)(a), (b) und (c) des FCCPA (Federal Competition and Consumer Protection Act) verwiesen, die durch die irreführende Verpackung verletzt wurden.
Trotz regulatorischer Intervention passten die Unternehmen ihre marketingstrategischen Maßnahmen nicht adäquat an, was darauf hinweist, dass die irreführende Darstellung absichtlich erfolgte.
Coca-Cola Nigeria hat erklärt, dass die Produktverpackungen den nationalen Vorschriften entsprechen und betont sein Engagement für Transparenz gegenüber den Verbrauchern.
In einer Stellungnahme vom 2. August 2024 erklärte Coca-Cola Nigeria: „Wir bieten klare, zugängliche Nährwertinformationen auf unseren Verpackungen im Einklang mit den nationalen Vorschriften und verpflichten uns zur Transparenz für die Verbraucher. Wir sind davon überzeugt, dass das Coca-Cola System in Nigeria alle Vorschriften eingehalten hat und freuen uns auf die Gelegenheit, dieses Thema abschließend zu klären.“