Verbraucherrecht

Neuheit im Onlinehandel: Ein Klick für den Widerruf

18. Juni 2026, 13:22 Uhr · Quelle: dpa
Onlinekäufe
Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Wer im Internet Verträge abschließt, soll diese künftig einfacher wieder stornieren können.
Mit einem neuen Gesetz müssen Online-Shops ab sofort einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Was das für Verbraucher und Händler bedeutet – und welche Bedenken die Branche hat.

Berlin (dpa) - Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen. Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der «Widerrufsbutton» auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.

Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.

Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen. 

Widerruf in zwei Stufen

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie «Vertrag widerrufen» platziert sein. Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden. Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht. Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.

Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe. Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. 

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, für Verbraucherinnen und Verbraucher werde es nun einfacher, im Internet geschlossene Verträge zu widerrufen: «Schluss mit endlosem Suchen und mühsamem Durchklicken.» Das spare Zeit und Nerven und verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen. Hubig sprach von echtem Gewinn für den Verbraucherschutz – und einer fairen Lösung: «Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.»

Kritik von den Verbänden

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. «Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich», sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth. Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden. 

Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern. «Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.» Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen. 

Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen. «Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.» Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch.

Internet / Handel / Verbraucher / Recht / Deutschland / Widerrufsbutton / Onlinevertrag
18.06.2026 · 13:22 Uhr
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