Neues Gesetz fördert Nachbarschaftsstrom – Energy Sharing wird vereinfacht
Die Energiewende erhält frischen Wind, indem der Austausch von überschüssigem Solarstrom unter Privatpersonen einfacher gestaltet wird. Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das den Handel von selbst produziertem Strom zwischen Nachbarn erleichtert und das sogenannte Energy Sharing unterstützt.
Dieser Schritt befreit private Stromerzeuger, die keine gewerblichen Anbieter sind, von der Verpflichtung, eine vollständige Stromversorgung sicherzustellen. Ein umfangreiches Gesetzespaket mit etwa 200 Seiten, das eine Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsrecht umfasst, begleitet diese Neuerung.
Ein zentrales Element ist der Verbraucherschutz vor übermäßigen Preisschwankungen. Stromlieferanten müssen sich nun stärker gegen Marktrisiken absichern, um solche Schwankungen abzufedern.
Auch der schleppende Fortschritt beim Einbau intelligenter Stromzähler wird adressiert. Durch erleichterte Kooperationen zwischen Messstellenbetreibern sollen Smart Meter vermehrt zum Einsatz kommen und zur Digitalisierung des Strommarktes beitragen.

