Neues Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft: Wichtige Informationen für Hauseigentümer
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum Jahresbeginn in Kraft und bringt einige Veränderungen für Hauseigentümer mit sich. Die wichtigste Botschaft dabei: Die allermeisten müssen zunächst einmal nichts tun. Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden. Dennoch gibt es auch Kritik an dem neuen Gesetz.
Das GEG sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies soll den Klimaschutz vorantreiben und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen. Die Regelungen des Gesetzes greifen ab Januar zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es jedoch Übergangsfristen.
Eine kommunale Wärmeplanung ist der Dreh- und Angelpunkt. Diese soll ab Mitte 2026 für Großstädte und ab Mitte 2028 für die restlichen Kommunen vorliegen. Erst dann werden Hauseigentümer Klarheit über ihre weiteren Schritte haben. Je nach Entscheidung der Kommunen können bereits frühere Fristen greifen.
Es gilt jedoch weiterhin: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden, auch wenn diese kaputtgehen und repariert werden müssen. Eine komplette Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen muss erst nach mehrjährigen Übergangsfristen erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Fristen dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden, diese müssen allerdings ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
Bereits jetzt besteht die grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass es in den meisten Fällen sinnvoll sei, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Dies unterstütze nicht nur den Klimaschutz, sondern sei auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung gebe.
Im Hinblick auf die staatliche Förderung gab es lange Zeit Unklarheit. Erst kurz vor Jahresende wurde die neue Förderrichtlinie bekanntgegeben. Besonders interessant für selbstnutzende Eigentümer ist der Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter fossiler Heizungen. Dieser Bonus wird gewährt, wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen ausgetauscht werden.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten für selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Förderanträge können ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden.
Die Diskussionen um das Gesetz hatten Auswirkungen auf den Markt. Viele Hauseigentümer entschieden sich noch vor dem Start des neuen Gesetzes für den Kauf einer neuen Gasheizung. Der Verband der Deutschen Heizungsindustrie verzeichnete bis Ende Oktober einen Absatzanstieg von 38 Prozent bei Gasheizungen und von 107 Prozent bei Ölheizungen. Der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen stieg um 75 Prozent. Das Interesse an Wärmepumpen ließ jedoch aufgrund der Unsicherheit über die neue Förderung nach.
Kritik am Gesetz besteht unter anderem wegen der kleinteiligen Vorgaben und der vermeintlichen Überforderung der Eigentümer. Die FDP plädiert für eine Steigerung des CO2-Preises als Anreiz für einen Heizungstausch. Dennoch sehen Experten das GEG als Fortschritt auf dem Weg zu erneuerbaren Energien und mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. (eulerpool-AFX)