Neues Arbeitsrecht für die Gig Economy: Ein zweiter Blick auf Mindestlöhne
Luke Raikes weist zu Recht auf die Notwendigkeit einer Reform des Beschäftigungsstatus von Gig-Arbeitern hin. Aber das Kernproblem bleibt unangetastet: die Mindestlöhne. Die Mehrheit der Gig-Arbeiter, zu denen Fahrer von Deliveroo, Uber Eats und Just Eat gehören, sind Selbstständige und unterliegen somit keinen Mindestlohnschutz. In Kombination mit dynamischen algorithmischen Preisanpassungen und einem florierenden Schwarzmarkt zur Kontovermietung sind sie erheblichen Risiken ausgesetzt. Seit 2021 ist ihr reales Einkommen um etwa 25 Prozent gesunken.
Beispielsweise haben Uber-Taxifahrer Arbeitnehmerstatus und somit Anspruch auf einen garantierten Stundenlohn von 11,44 Pfund. Doch kreative Interpretationen der Regelung schließen Wartezeiten und Fahrzeugkosten aus, was diesen Schutz weitgehend unwirksam macht.
Die zentrale Frage bleibt: Wie lässt sich die Unabhängigkeit und Flexibilität der Gig-Arbeit aufrechterhalten und zugleich ein grundlegender Lohnschutz bieten? Interessanterweise bieten die USA hier möglicherweise eine Lösung. Städte wie New York, Seattle und Minneapolis haben spezielle Mindestlöhne für Gig-Arbeiter eingeführt, die nur für die Zeit gelten, die ein Fahrer mit einer Fahrt oder Bestellung verbringt. Das Lohnniveau liegt über dem normalen Mindestlohn, um Fahrzeugkosten und Wartezeiten zwischen den Aufträgen auszugleichen. Diese Maßnahme bewahrt die Flexibilität und gewährleistet gleichzeitig einen notwendigen Einkommensschutz.
Vor über 25 Jahren führte die letzte Labour-Regierung unter Tony Blair den Mindestlohn ein, trotz damaliger Kontroversen ein heute fast universell unterstütztes Instrument. Vielleicht ist es nun an der Zeit, dass Sir Keir Starmer diese Verantwortung übernimmt und Gig-Arbeitern eine grundlegende Einkommensabsicherung bietet.