Köln/Berlin (dpa) - Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. Ein sogenannter ...

Kommentare

(1) dicker36 · 10. März 2022
Tja, Wessen Brot ich es, dessen Lied ich sing. Ist auch ein altes deutsches Sprichwort, glaub ich. Na, sogenannte AfD ist doch nicht so schwer oder? Bei Putins Einmarsch in Deutschland werdet ihr gleich lupenrein russisch-demokratisch als Regierungspartei eingesetzt, natürlich per Volksabstimmung, da fast alle anderen Parteien verboten werden.
 
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