
Köln/Berlin (dpa) - Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab. Ein sogenannter ...