Karlsruhe (dpa) - Einen Schadenersatz-Streit im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon hat der Bundesgerichtshof (BGH) an das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zurückverwiesen. Der VII. Zivilsenat hob das Urteil des OLG auf, das eine Haftung des TÜV Rheinland schon aus ...

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