Neue Pläne für Tierhaltungs-Transparenz in der Gastronomie
Die rot-grüne Minderheitskoalition hat ein Konzept zur Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt, das zukünftig auch die Gastronomie umfassen soll. Ab der Mitte des Jahres 2025 wird die Einführung eines obligatorischen staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch in Supermärkten Realität. Nun sollen ähnliche Regelungen auch in Restaurants und Imbissen gelten.
Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen sieht vor, dass in Speisekarten oder Aushängen Angaben zur Haltungsform des verwendeten Schweinefleischs gemacht werden müssen. Renate Künast, Ernährungsexpertin der Grünen, setzt sich für die Pläne ein und betont die Vorteile für Verbraucher und Landwirte: „Es geht nicht nur um transparente Information für die Kunden, sondern auch um eine faire Vermarktung derjenigen, die hohe Standards einhalten,“ so Künast zur Deutschen Presse-Agentur.
Auch digitale Kennzeichnungen sollen die Transparenz in der Außer-Haus-Verpflegung erhöhen, wo bisher nur wenige Informationen zur Herkunft der Produkte bereitstehen. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich am 20. Dezember dem Parlament vorgelegt, woraufhin Ausschussberatungen folgen sollen.
Die bevorstehenden Neuwahlen am 23. Februar werfen jedoch Fragen auf, wann weitere Schritte unternommen werden. Nach dem Ende der Ampel-Koalition appelliert Künast an Union und FDP, das Parlament bis zum Ende der Wahlperiode konstruktiv zu unterstützen.
Die Pläne zur Supermarkt-Kennzeichnung wurden ursprünglich unter der alten Regierungskoalition vereinbart und ab August 2025 für frisches Schweinefleisch obligatorisch. Sie umfasst ein fünfstufiges System von „Stall“ bis „Bio“. Seit 2019 existiert bereits eine freiwillige Kennzeichnung durch Handelsketten.

