Neue Kritik an Arbeitsminister Heils Plänen für Bürgergeldverschärfungen
Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Verschärfung des Bürgergeldes werden weiterhin von Kritik begleitet. Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Bedenken, dass die geplanten Maßnahmen Menschen in prekäre Beschäftigungsverhältnisse drängen könnten und es eine große Grauzone gibt.
Die geplanten Verschärfungen beinhalten den kompletten Wegfall der Leistungen für bis zu zwei Monate bei nachhaltiger Arbeitsverweigerung. Dadurch sollen jährliche Einsparungen von rund 170 Millionen Euro erzielt werden, wovon 150 Millionen Euro dem Bund und 20 Millionen Euro den Kommunen zugutekommen sollen. Kosten für Unterkunft und Heizung sollen jedoch nicht gestrichen werden können.
Bereits Ende Dezember hatten verschiedene Sozialverbände, die Jusos und die Linke vor sozialen Konsequenzen durch Heils Kürzungspläne gewarnt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sowie Politiker von SPD und Union begrüßten hingegen den Vorschlag. Nordrhein-westfälischer Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) unterstützte die Möglichkeit des vorübergehenden Leistungsentzugs, betonte jedoch, dass es bedenklich sei, Menschen für zwei Monate keinerlei finanzielle Unterstützung zu gewähren.
IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban äußerte ebenfalls Kritik und betonte, dass mehr Sanktionen und weniger Chancen beim Bürgergeld der falsche Ansatz seien. Sanktionen dürften nicht dazu dienen, die Staatskasse aufzufüllen. Er warnte davor, dass die Einbeziehung von Sanktionen in den Haushalt Tür und Tor für willkürliche Kürzungen öffne.
Der Referentenentwurf aus dem Sozialministerium bezieht sich auf Berichte von Jobcentern, in denen festgestellt wurde, dass einige Bürgergeldbeziehende sich beharrlich weigerten, zumutbare Arbeit anzunehmen, um ihre Hilfebedürftigkeit aufrechtzuerhalten.
Arbeitsminister Heil betont, dass es falsch sei, alle Menschen im Bürgergeld unter den Generalverdacht der Faulheit zu stellen. Er weist auf alleinerziehende Frauen und Menschen mit Einschränkungen hin, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche benötigen. Gleichzeitig betont er, dass Personen, die wiederholt zumutbare Arbeit ohne Grund ablehnen, nicht mit Verständnis seitens des Sozialstaats oder der Bevölkerung rechnen können.
Laut Weber, dem Arbeitsmarktforscher, sind die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld im Vergleich zur Hartz-IV-Ära moderater. Die Reform, die Anfang 2023 eingeführt wurde, sieht Kürzungen von 10 Prozent der Leistungen bei verpassten Terminen und von bis zu 30 Prozent bei fehlenden Bewerbungen oder Kursteilnahmen vor.
Zusätzlich zu den Verschärfungen beabsichtigt das Arbeitsministerium, den Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat abzuschaffen. Dieser Bonus wurde für Weiterbildungen eingeführt, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Um die Finanzierungsbeiträge des Bundes für 2020 und 2021 auszugleichen, soll die Bundesagentur für Arbeit Ende 2024 und 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro und Ende 2026 und 2027 jeweils 1,1 Milliarden Euro an den Bund zurückzahlen. (eulerpool-AFX)

