Neue Gesetze und Regelungen im Juni: Frischer Wind für Verbraucher und Veteranen
Mit dem nahenden Sommer und der Urlaubszeit tritt eine Reihe von bedeutenden gesetzlichen Neuerungen in Kraft, die eine Vielzahl von Lebensbereichen betreffen. Von mehr Sicherheit auf der Straße über verbesserten Verbraucherschutz im Energiemarkt bis hin zu würdigenden Ereignissen für Veteranen – der Juni bringt Bewegung in den Alltag vieler Bürger.
Eine bahnbrechende Neuerung ist der erweiterte Mutterschutz für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Gesetzlich abgesicherte Regenerationszeiten nach einer solch belastenden Erfahrung stehen den Betroffenen nun zu und bieten sowohl körperliche als auch seelische Unterstützung. Die Ansprüche variieren abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt.
Für Anerkennung und Würdigung sorgt der erste nationale Veteranentag am 15. Juni, an dem ehemaligen und aktiven Soldaten der Bundeswehr Respekt gezollt wird. Die zentrale Veranstaltung schließt mit einer Feier vor dem Reichstag in Berlin, ergänzt durch zahlreiche lokale Events. Diese Initiative soll fortan jährlich Wertschätzung für jene, die für das Land gedient haben, manifestieren.
Ein weiterer Fortschritt für die Verbraucher ist die Einführung einer 24-Stunden-Wechselmöglichkeit des Stromanbieters ab dem 6. Juni. Die Maßnahme, getragen von einer EU-Richtlinie, zielt auf die Intensivierung des Wettbewerbs und die Förderung der Verbraucherfreundlichkeit ab. Die regulären Kündigungsfristen bleiben jedoch unberührt, und rückwirkende Anmeldungen sind fortan ausgeschlossen.
Auch der Online-Handel wird durch das am 28. Juni in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beeinflusst. Portale müssen ab dann auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sein. Diese Regel umfasst ebenso Finanzdienstleistungen und die digitalen Angebote von Verkehrsunternehmen.
Das Schuljahr neigt sich für viele Schülerinnen und Schüler dem Ende zu. Besonders in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo die Sommerferien Ende Juni beginnen, ist die Vorfreude greifbar. Bayern beschließt traditionell den Ferienbeginn am 1. August.
Apropos Technologie: Ab dem 20. Juni gelten neue EU-Ökodesign-Vorgaben für Smartphones, die Langlebigkeit und Nachhaltigkeit forcieren. Geplant ist eine robustere Herstellung mit langlebigeren Batterien und einer garantierten Ersatzteilversorgung für sieben Jahre nach Verkaufsstopp.
Schließlich benötigen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Gas-Check für ihre Fahrzeuge. Diese Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll mehr Sicherheit beim Gebrauch von Flüssiggas für den mobilen Haushalt gewährleisten, ein Beschluss des ADAC.