Neue EU-Regelungen für Flugreisende: Mehr Rechte und Transparenz ab 2027
Stärkung der Verbraucherrechte in der Luftfahrt
Die EU-Länder haben in Brüssel finalen grünes Licht für umfassende Regelungen gegeben, die es Reisenden erleichtern sollen, ihre Rechte bei verspäteten oder gestrichenen Flügen geltend zu machen. Diese neuen Vorschriften, die voraussichtlich ab Mitte 2027 in Kraft treten, bieten Fluggesellschaften die Möglichkeit, die Änderungen bereits früher umzusetzen.
Eine der zentralen Neuerungen besteht darin, dass Fluggesellschaften verpflichtet sind, Passagiere innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch über ihren Anspruch auf Ausgleich zu informieren. Zudem müssen sie erklären, wie die Entschädigung beantragt werden kann. Reisende haben dann neun Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die Airlines sind wiederum dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen zu zahlen oder den Reisenden die Gründe für eine mögliche Ablehnung der Entschädigung mitzuteilen. Diese Fristen waren in der bisherigen Verordnung nicht festgelegt.
Verbesserte Regelungen für Familien und spezielle Bedürfnisse
Die neuen Regelungen erweitern auch den Schutz für Familien und Reisende mit besonderen Bedürfnissen. So dürfen Kinder unter 14 Jahren künftig im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren für die Sitzplatzreservierung anfallen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Schwangere sowie für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitpersonen. Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften Schreibfehler auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Passagiere ohne zusätzliche Kosten einen Boardingpass ausdrucken.
Entschädigungsansprüche bleiben im Wesentlichen unverändert
Im Hinblick auf die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Flugausfällen bleibt die Regelung weitgehend unverändert, was auf lange Diskussionen zwischen den EU-Staaten und dem Parlament zurückzuführen ist. Im Juni 2025 hatten die EU-Staaten vorgeschlagen, dass ein Entschädigungsanspruch erst bei längeren Verspätungen entstehen sollte, was jedoch auf Widerstand stieß. Deutschland hatte sich gegen diese Änderung ausgesprochen, und das Europäische Parlament setzte sich erfolgreich für den Erhalt der bisherigen Entschädigungsregelungen ein.
Laut den neuen Bestimmungen haben Passagiere, deren Flug mindestens drei Stunden verspätet ist oder der weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird, Anspruch auf Entschädigung. Je nach Entfernung des Fluges können die Passagiere zwischen 250 Euro (bei Flügen bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (bei Flügen bis 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (bei Flügen über 3.500 Kilometer) erhalten, vorausgesetzt, die Airline hat die Probleme zu verantworten.
Diese Regelungen könnten für Airlines sowohl Chancen als auch Herausforderungen darstellen. Während sie die Rechte der Verbraucher stärken und möglicherweise das Vertrauen in die Branche fördern, könnte der erhöhte bürokratische Aufwand und die Notwendigkeit zur Einhaltung strenger Fristen auch zusätzliche Kosten und Komplexität für die Fluggesellschaften mit sich bringen. Die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Airlines in der EU könnte somit auf dem Prüfstand stehen, was auch für Anleger von Bedeutung ist, die die Entwicklung der Branche genau beobachten sollten.

