Berlin (dts) - Bei der Einschätzung des thüringischen Neonazi-Trios hat offenbar auch die Justiz schwere Fehler gemacht: So war die Staatsanwaltschaft Gera 1998 nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei den untergetauchten Rechtsextremisten Uwe B., Uwe M. und Beate Z. nur um "ein ...

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