Nachzahlungen durch EEG-Umlage verhindern: Änderungen ab Januar haben auch Auswirkungen im Klinikbereich
04. November 2020, 10:00 Uhr · Quelle: Pressebox
Lahnau, 04.11.2020 (PresseBox) - Die neuen Regelungen zur EEG-Umlage betreffen nicht nur Unternehmen. Auch Kliniken und Gesundheitszentren, die beispielsweise über Blockheizkraftwerke oder auch Notstromaggregate eigenen Strom erzeugen, sind betroffen, wenn sie in der Vergangenheit Vergünstigungen bei der EEG-Umlage wahrgenommen haben oder diese in Zukunft wahrnehmen wollen. Dabei ist die Lage vor allem für Einrichtungen, die in der Vergangenheit bereits Vergünstigungen wahrgenommen haben, schwierig.
Der Strom, der von Drittverbrauchern verbraucht wird, darf nicht vergünstigt werden. In Klinken und Gesundheitszentren sind Drittverbraucher zum Beispiel Automaten, Patientencafés, Reinigungsdienste oder auch Labore. Diese Verbraucher müssen die volle EEG-Umlage zahlen und müssen daher abgegrenzt werden. Das ist in der Vergangenheit oft nicht geschehen.
Zum 01.01.2021 müssen diese Drittverbraucher messtechnisch abgegrenzt und ein Messkonzept vorgelegt werden. Geschieht das nicht, kann die Klinik ihre EEG-Privilegien verlieren und, was noch schlimmer ist, die EEG-Umlage kann für bis zu zehn Jahre zurück verlangt werden. Hierbei kommen schnell sechsstellige Beträge zusammen. Anders als oft angenommen ist dabei nicht nur der Drittverbraucher, sondern auch die Klinik haftbar. Das kann für Kliniken enorme Kosten bedeuten.
Um die korrekten Messungen durchzuführen, müssen spezielle Vorschriften für die Messtechnik beachtet werden. Beispielsweise muss die Messung manipulationssicher sein und eine entsprechende MID-Zertifizierung besitzen. Da es sich bei Kliniken um Eigenerzeuger handelt, gilt außerdem zu beachten, dass die Messungen 15-Minuten-scharf abgegrenzt werden müssen und der selbsterzeugte Strom auch selbst innerhalb dieser 15 Minuten verbraucht wird.
Dazu werden entsprechende Messgeräte benötigt, die alle genannten Anforderungen erfüllen, wie das UMG 96-PA-MID+ von Janitza. Das Messgerät besitzt die benötigten Zertifizierungen für die Abgrenzung der Strommengen und erfüllt durch einen separaten geräteinternen Speicher die Anforderungen an die Manipulationssicherheit. Durch die praktische Bauform lässt es sich leicht in bestehende Systeme integrieren.
In Kombination mit der GridVis Software kann mit wenigen Klicks ein Zählerstandgangreport erstellt werden, der alle benötigten Daten für die EEG-Reduzierung in übersichtlicher Form ausgibt, eine Bilanzierung erstellt und alle Informationen für den Wirtschaftsprüfer bereitstellt. Für mobile Anwendungen, etwa für Baustellen, ist auch eine mobile Variante verfügbar.
Da in Kliniken Drittverbraucher aufgrund ihrer hohen Anzahl und Verteilung auf dem Gelände oft schwer abzugrenzen sind, kann es sich für Kliniken auch empfehlen, statt Drittverbrauchern große eigene Verbraucher zu messen, bei denen sichergestellt werden kann, dass der Strom nur selbst verbraucht wird. Alles was nach diesen Messungen dann nicht selbst verbraucht wird, wird mit der vollen EEG-Umlage belastet. So können Kliniken und Gesundheitszentren alle Vorgaben erfüllen und einen vollständigen Verlust der EEG-Vergünstigungen vermeiden.
Der Strom, der von Drittverbrauchern verbraucht wird, darf nicht vergünstigt werden. In Klinken und Gesundheitszentren sind Drittverbraucher zum Beispiel Automaten, Patientencafés, Reinigungsdienste oder auch Labore. Diese Verbraucher müssen die volle EEG-Umlage zahlen und müssen daher abgegrenzt werden. Das ist in der Vergangenheit oft nicht geschehen.
Zum 01.01.2021 müssen diese Drittverbraucher messtechnisch abgegrenzt und ein Messkonzept vorgelegt werden. Geschieht das nicht, kann die Klinik ihre EEG-Privilegien verlieren und, was noch schlimmer ist, die EEG-Umlage kann für bis zu zehn Jahre zurück verlangt werden. Hierbei kommen schnell sechsstellige Beträge zusammen. Anders als oft angenommen ist dabei nicht nur der Drittverbraucher, sondern auch die Klinik haftbar. Das kann für Kliniken enorme Kosten bedeuten.
Um die korrekten Messungen durchzuführen, müssen spezielle Vorschriften für die Messtechnik beachtet werden. Beispielsweise muss die Messung manipulationssicher sein und eine entsprechende MID-Zertifizierung besitzen. Da es sich bei Kliniken um Eigenerzeuger handelt, gilt außerdem zu beachten, dass die Messungen 15-Minuten-scharf abgegrenzt werden müssen und der selbsterzeugte Strom auch selbst innerhalb dieser 15 Minuten verbraucht wird.
Dazu werden entsprechende Messgeräte benötigt, die alle genannten Anforderungen erfüllen, wie das UMG 96-PA-MID+ von Janitza. Das Messgerät besitzt die benötigten Zertifizierungen für die Abgrenzung der Strommengen und erfüllt durch einen separaten geräteinternen Speicher die Anforderungen an die Manipulationssicherheit. Durch die praktische Bauform lässt es sich leicht in bestehende Systeme integrieren.
In Kombination mit der GridVis Software kann mit wenigen Klicks ein Zählerstandgangreport erstellt werden, der alle benötigten Daten für die EEG-Reduzierung in übersichtlicher Form ausgibt, eine Bilanzierung erstellt und alle Informationen für den Wirtschaftsprüfer bereitstellt. Für mobile Anwendungen, etwa für Baustellen, ist auch eine mobile Variante verfügbar.
Da in Kliniken Drittverbraucher aufgrund ihrer hohen Anzahl und Verteilung auf dem Gelände oft schwer abzugrenzen sind, kann es sich für Kliniken auch empfehlen, statt Drittverbrauchern große eigene Verbraucher zu messen, bei denen sichergestellt werden kann, dass der Strom nur selbst verbraucht wird. Alles was nach diesen Messungen dann nicht selbst verbraucht wird, wird mit der vollen EEG-Umlage belastet. So können Kliniken und Gesundheitszentren alle Vorgaben erfüllen und einen vollständigen Verlust der EEG-Vergünstigungen vermeiden.