Kaiserslautern (dpa) - Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Revision als Rechtsmittel ...

Kommentare

(23) Polarlichter · 02. Dezember 2022
Das wir solche Menschen im Gefängnis überhaupt noch im Anschluss durchfinanzieren...
(22) Wesie · 01. Dezember 2022
@21: Lass ihn. Er hat ja auch meine Aussage dazu nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Hat keinen Sinn. Ist definitiv ein Schlechter Anwalt, da diese Aktion letztlich nicht im Sinne seines Mandanten ist... weil völlig sinnfrei und mit negativen Folgen.
(21) Aalpha · 01. Dezember 2022
@20 Wie gesagt, dann leidet er an Realitätsverlust, da die Grenze schon längst überschritten war. Mein herzliches Beileid den Hinterbliebenen.
(20) Wasweissdennich · 01. Dezember 2022
@19 der Trick ist ja die Grenze der Unverschämtheit auszuloten ohne sie zu überschreiten, von daher hilft viel da nicht viel
(19) Aalpha · 01. Dezember 2022
@11 Mit verlaub: Dann weiß ich es wirklich besser! Denn die Unverschämtheit hat noch Toleranz nach oben gehabt. Schlechter Anwalt, denn dann hätte er gleich auf Freispruch plädieren müssen! Ich denke hierbei an die Hinterbliebenen, kann denen nur noch ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht sein. Kenne auch einige der Psychospielchen: Dem Angeklagten eine Brille aufsetzen, damit er gebildeter aussieht. Ihm einen Reuebrief schreiben lassen, der spätestens bei der Revision seine Nutzlosigkeit zeigt.
(18) Wasweissdennich · 01. Dezember 2022
@17 ich sehe nicht Mal etwas was es nicht zu verstehen gäbe, muss wohl an meiner Dummheit liegen
(17) Wesie · 01. Dezember 2022
@16: ok. Du hast meine eigentliche Aussage tatsächlich nicht verstanden.
(16) Wasweissdennich · 01. Dezember 2022
@15 ob es sinnvoll ist oder nicht würde dem Anwalt überlassen, find Deine Aussagen Recht anmaßend
(15) Wesie · 01. Dezember 2022
...
(14) Wesie · 01. Dezember 2022
@13: Scheinbar verstehst du meine Aussage gar nicht...
(13) Wasweissdennich · 01. Dezember 2022
@12 wenn Dich Unverständnis oder Wut der Öffentlichkeit davon abhalten Deinen Job zu machen dann hast Du wirklich den falschen Job
(12) Wesie · 01. Dezember 2022
Kopfschuss = "Körperverletzung mit Todesfolge". LOL. Das ist albern. @11: Trotzdem ist solch eine Revision aber lächerlich, wenn es gar nichts "rauszuhandeln" gibt. Und dieser Anwalt weiß ja wohl am besten, dass die Chancen praktisch gleich 0 stehen. Diese Aktion bringt seinem Mandanten nicht mehr als noch mehr (ganz sicher unerwünschte) Aufmerksamkeit und Wut der Öffentlichkeit. Nicht wenige aus seiner Wohnregion werden ihn persönlich kennen. Und das sollte man nicht unterschätzen.
(11) Wasweissdennich · 01. Dezember 2022
@4 Eher verstehst Du den Job des Anwalts falsch, ist auch ziemlich anmaßend besser wissen zu wollen was sein Job ist. Er versucht das Beste für seinen Mandanten rauszuhandeln, dabei lotet man naturgemäß die Grenzen zur Unverschämtheit aus.
(10) BobBelcher · 01. Dezember 2022
Hoffentlich gibts noch ne Sicherungsverwahrung oben drauf bei der Revision. Die hat mir nämlich gefehlt. Wer wegen so einer Kleinigkeit wie Wilderei 2 Menschen geradzu hinrichtet, hat in der Öffentlichkeit nix verloren.
(9) World4Cats · 01. Dezember 2022
@7 absolut richtig
(8) World4Cats · 01. Dezember 2022
Auch, wenn bei der ganzen Sache schnell die Gemüter hochkochen und man sicherlich eine persönliche Meinung und auch Sicht der Lage hat (ginge es nach mir, gäbe es da gar keine Rechtsmittel) aber es ist nunmal so, dass der Verteidiger alles mögliche tut um für seinen Klienten entweder ein möglichst mildes Strafmaß oder sogar einen Freispruch zu erwirken. Da ist leider kein Platz für moralische, ethische oder sonstige Sichtweisen. Ich verstehe alle, die das unmöglich finden, mich eingeschlossen.
(7) k293295 · 30. November 2022
Selbst wenn der zweite Angeklagte die Polizistin er- und den Polizisten angeschossen hätte, wäre die Feuer-Erwiderung durch den Polizisten kein Notwehrgrund für den Hauptangeklagten gewesen. Notwehr wiederum wäre keine Körperverletzung mit Todesfolge sondern eben Notwehr. Die Argumentation der Verteidigung ist grottig.
(6) CYBERMAN2003 · 30. November 2022
Ein Normales Urteil.
(5) Queeny64 · 30. November 2022
Trotz allem richtige Strafe.
(4) Aalpha · 30. November 2022
@3 "Alle Anwälte" Hat hier gar keiner behauptet! Diesen Rechtsbeistand werde ich wohl auch nicht verstehen. Ein Anwalt/Verteidiger dem zwischen Realität und den Gesetzen jeglicher Bezug fehlt hat irgendwie den Job verfehlt. Warum nicht gleich auf Freispruch plädieren? Irgendwas würde einem da doch noch einfallen: Die tödliche Kugel kam aus der Waffe, nicht vom Angeklagten...
(3) Chris1986 · 30. November 2022
@1 @2 Wohl nicht ganz verstanden wie das funktioniert mit dem Rechtsbeistand. Am besten alle Anwälte einsperren, die es auch nur in Erwägung ziehen einen mutmaßlichen Mörder zu verteidigen...
(2) Aalpha · 30. November 2022
Also einen Kopfschuss als Körperverletzung mit Todesurteil darzustellen grenzt bereits an geistigem Realitätsverlust! Bitte den Anwalt mit einsperren, denn das ist ja schon Beihilfe zum Mord! Das graust mir, dass solche Aussagen überhaupt getätigt werden dürfen.
(1) Stoer · 30. November 2022
Ein gutes Urteil...was mich jedoch schockiert ist diese Abgebrühtheit der Verteidigung...die Ansicht,der Angeklagte habe aus Notwehr gehandelt...und das ganze als Körperverletzung mit Todesfolge zu sehen...das ist Wahnsinn...natürlich soll der Verteidiger seinen Mandanten verteidigen,aber das alles so herunter zu spielen ist schon mit menschenverachtend zu bezeichnen.
 
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