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Das Kind wird auch nicht wieder lebendig, wenn der mutmaßliche Täter an die Wand gestellt wird. Für das Kind ist es völlig egal, ob der Täter schuldfähig war oder nicht. Für das Kind ist es völlig egal, wie die Strafe ausfällt. Du hoffst, dass das Gutachten nicht zur Schuldunfähigkeit führt? Willst du Beweise vor Gericht türken? Wozu dann überhaupt noch ein Verfahren? Wie die Tiere *kopfschüttel*