Frankfurt/Main (dpa) - Nach der tödlichen Gleis-Attacke im Frankfurter Hauptbahnhof soll ein Experte ein psychiatrisches Gutachten über den Tatverdächtigen erstellen. Es sei ein Sachverständiger beauftragt worden, der mit dem 40-Jährigen entsprechende Gespräche führe, sagte die Sprecherin der ...

Kommentare

(14) CYBERMAN2003 · 02. August 2019
hmmm ... hmmmm was soll Mann da sagen. Irgendwann muss Mann die Leute einzeln zum zug befördern damit sowas nicht mehr passieren tut.
(13) Troll · 01. August 2019
Manche Leute haben hier wirklich eine komische Rechtsauffassung. Eine Strafe soll gerecht sein. Und wenn jemand schuldunfähig ist, z.B. wegen vorliegender Shizophränie, dann kann er ja nichts dafür, daß er das gemacht hat. Klar gibt es dann so etwas wie Sicherheitsverwahrung. Aber angenommen es sollte so etwas sein und er nachweislich erfolgreich geheilt werden, ist es nicht gerecht, wenn er trotzdem eingesperrt ist. Man muß daß einfach sachlich bewerten und nicht nach Emotionen.
(12) k293295 · 01. August 2019
So manchem hier kann man einfach nur sagen: Sei froh, dasse dich beim Äppelklau'n noch nich erwischt ham! Die rechtsstaatlichen Kenntnisse hier sind unterirdisch.
(11) thrasea · 01. August 2019
@10 Und genau das ist Aufgabe der Richter und Gutachter. Dafür gibt es dieses System. Übrigens hast du nach meinem Sprachverständnis eine Verneinung zu viel in deinem Satz, was eigentlich zur gegenteiligen Aussage führt. Besser nochmal lesen.
(10) ausiman1 · 01. August 2019
Du hoffst, dass das Gutachten nicht zur Schuldunfähigkeit führt? Ich hoffe das das Gutachten nicht dazu führt das er auf Grund des Gutachten nach verbüsster Strafe nicht wieder solch eine Strafe verüben kann und entsprechend in entsprechende Einrichtungen untergebracht wird. Also ich möchte nicht umbedingt das nächste Opfer in 10 Jahren sein !
(9) thrasea · 01. August 2019
@8 Das Kind wird auch nicht wieder lebendig, wenn der mutmaßliche Täter an die Wand gestellt wird. Für das Kind ist es völlig egal, ob der Täter schuldfähig war oder nicht. Für das Kind ist es völlig egal, wie die Strafe ausfällt. Du hoffst, dass das Gutachten nicht zur Schuldunfähigkeit führt? Willst du Beweise vor Gericht türken? Wozu dann überhaupt noch ein Verfahren? Wie die Tiere *kopfschüttel*
(8) ausiman1 · 01. August 2019
@7 ) Hat das Gutachten Auswirkung auf die Schuldfähigkeit ? Das Kind deswegen auch nicht mehr lebendig. Es ist vom Rechtstaatlichen so gesetzlich vorgegeben und hoffen wir das das GA nicht dazu führt das er aus Gesundheitlicher Sicht unschuldig wäre ! Willst Du das er nach 5 - 10 Jahren wieder frei ist und dann wieder jemanden Fremden einfach schubst oder umbringt ??
(7) Urxl · 01. August 2019
@6 : Für dich sind ganz normale rechtstaatliche Grundsätze offenbar völlig egal.
(6) ausiman1 · 01. August 2019
Der arme Zugschubser - er wird jetzt untersucht ob er schuldfähig ist, was ist mit der Familie des Opfers wird diese passend von erfahrenen Leuten jetzt betreut , hoffentlich ! Wenn die Schuld 100 % erwiesen ist gehört er in die Sicherheitsverwahrung für immer !
(5) DJBB · 01. August 2019
@4 mein Urteil, sofern man den richtigen erwischt hat, ist eigentlich schon gefallen. 3 mal am Tag Gegenüber anfahrende Züge stellen und kurz vor seinem Gesicht zum stillstand kommen lassen, bis an sein Lebensende.
(4) thrasea · 01. August 2019
@3 Ein psychiatrisches Gutachten hat eine große Bedeutung bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit. @1 Hast du ein Problem damit?
(3) DJBB · 01. August 2019
und was soll das genau bringen? das er nicht alle latten am zaun hat wussten sie in der schweiz schon...
(2) Irgendware · 01. August 2019
@1 : So ein Gutachten ist in so einem Fall Pflicht. Es ist ja noch gar nicht gesagt was am Ende bei raus kommt. Besser das wird vorab geklärt, als dem Täter die Möglichkeit geben damit in Berufung zu gehen
(1) k189965 · 01. August 2019
War ja klar! Was anderes gibt es ja nicht bei solchen.
 
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