Bonn (dts) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle/Saale verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Bonn: Nach Gerichtsstreit: Wahl-O-Mat wieder online. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

Kommentare

(1) Troll · 23. Mai 2019
Das Urteil hat den Wahl-o-mat ja nur verboten, weil nur 8 Parteien auswählbar waren und die kleinen so gar nicht zur Geltung kamen. Ich vermute mal, die haben das geändert, daß nun so wie früher alle Partienen angezeigt werden.
 
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