Karlsruhe (dpa) - Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist am Tag nach ihrer Abschiebung nach Deutschland in Untersuchungshaft genommen worden. Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes hatten sie am Freitagabend in Frankfurt/Main vorläufig festgenommen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ...

Kommentare

(3) Mehlwurmle · 17. November 2019
Hoffentlich hat man ausreichend Beweise um sie wirksam und hart verurteilen zu können.
(2) tastenkoenig · 16. November 2019
Man kann U-Haft nicht einfach nach Gutdünken verhängen. Es muss einen hinreichend begründeten Tatverdacht und zudem Haftgründe geben. Dafür müssen die Kriterien, die zur Abschiebung geführt haben, nicht zwangsläufig ausreichen.
(1) itguru · 16. November 2019
Das sollten die Behörden mit allen IS-Rückkehrern machen.
 
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